Rechtliche FragenSo vermeiden Sie einen Nachbarschaftsstreit
Wenn der Obstbaum der Nachbarn zum Teil auf das eigene Grundstück reicht, dürfen die Früchte nicht einfach so geerntet werden. Denn: Die Ernte gehört denjenigen, auf deren Grundstück der Baum steht. Fällt das Obst aber ab und auf das eigene Grundstück, sieht die Sache anders aus. (Foto: dpa)