Schwerin (dpa) - Wer einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker oder einem Kundendienst verlangt, muss dafür nicht bezahlen. Eine Vergütung darf die Firma nur fordern, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Darauf macht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam.

Grundsätzlich lohnt es sich meist, mehrere Angebote einzuholen. Verbraucher können die Konditionen der Firmen anhand von Stundensätzen und Materialkosten miteinander vergleichen.