Berlin (dpa) - Wird eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen, fällt nicht automatisch Schenkungssteuer an. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es steuerliche Freibeträge, erklärt die Notarkammer Berlin. Für Kinder und Stiefkinder wird die Steuer demnach erst ab 400 000 Euro fällig. Der Freibetrag für Enkelkinder liegt bei 200 000 Euro und für Ehegatten bei 500 000 Euro. Für alle anderen beträgt er 20 000 Euro. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden, um die Steuerlast zu senken.