Einige Autofahrer vertrauen beim Reifenwechsel auf die alte „O-bis-O-Regel“: Winterreifen werden von Oktober bis Ostern gefahren, ganz egal was der Wetterbericht sagt. Andere wiederum machen den Reifenwechsel an der 7-Grad-Grenze fest. „Beide Faustregeln haben ihre Schwächen und stimmen nur bedingt“, sagt Achmed Leser. „Generell ist in unseren Breitengraden von Oktober und bis in den April hinein Schneefall möglich“, betont der Fahrzeugexperte vom TÜV Thüringen.Noch größere Einwände hat Achmed Leser bei der sogenannten 7-Grad-Regel. Einige Autofahrer seien der Meinung, dass Sommerreifen ab einer Außentemperatur von sieben Grad Celsius eine bessere Haftung als Winterreifen haben. „Auch das ist vom Grundsatz her korrekt, kann aber nur als grober Anhaltspunkt dienen“, meint er. „Wer weiß schon sicher, ob auf eine wärmere Periode im März nicht wieder eine kältere mit Schneeschauern im April folgt?“
Die Vorteile von Sommerreifen an sonnigen Tagen rücken ohnehin in den Hintergrund. Denn Winterreifen bieten enormen Sicherheitsgewinn bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Reifglätte oder sogar vereisten Fahrbahnen. Mit der weicheren Gummimischung und ihrem Lamellenprofil sind sie speziell auf diese Bedingungen abgestimmt. Deswegen hat der Gesetzgeber auch eine situationsbedingte Winterreifenpflicht eingeführt.
Eine Wechselempfehlung bei sieben Grad Celsius ist daher ebenso schwierig wie die „O-bis-O“-Regel. Autofahrer sollten lieber den langfristigen Wettertrend im Blick haben. Für Wenigfahrer oder Autofahrer, die ihr Fahrzeug bei Schnee und Eis lieber stehen lassen, können sich Ganzjahresreifen lohnen: Wer nur selten in Bergregionen unterwegs ist und von seinen Reifen weder im Sommer noch im Winter Höchstleistungen erwartet, spart sich das Umrüsten. tmn