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DAS THEMA PFLEGE STEHT IM FOKUS

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Gesundheit

DAS THEMA PFLEGE STEHT IM FOKUS

Die Gesellschaft altert. Demnächst gehen die Babyboomer in Rente. Dadurch verschärft sich nicht nur der Fachkräftemangel allgemein, sondern auch die Situation in der Pflege. Denn das Land steuert auch auf immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen zu. Doch wie einen Heimplatz finden? Und vor allem: Wer soll und kann das bezahlen?

DAS THEMA PFLEGE STEHT IM FOKUS

Foto: Oliver Berg/dpa

Was tun, wenn die Rente fürs Pflegeheim nicht reicht?

Es ist ein Schreiben, das Pflegebedürftigen und ihren Liebsten Bauchschmerzen bereitet: Der Platz im Pflegeheim wird teurer. Finanziell wird es nun eng. Welche Lösungen gibt es?

Energiekosten, Lebensmittel und Personal: Vieles ist teurer geworden – und damit auch die Pflege im Heim. Doch was, wenn eine Erhöhung ansteht und klar ist: Dafür reicht die Rente nicht?

Was tun, wenn die Heimleitung mehr Geld für den Heimplatz fordert?

Am besten prüfen betroffene Familien, ob die formalen Voraussetzungen stimmen. So muss eine Erhöhung schriftlich angekündigt und mit einer Unterschrift versehen sein. „Warum die Heimleitung mehr Geld haben will, muss sie absolut transparent und ausführlich begründen“, sagt die Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund, der die Interessen von Pflegebedürftigen vertritt. Pauschale Aussagen, die Erhöhung sei etwa die Folge von Pandemie, Krieg in der Ukraine und der Energiekrise reichten nicht.

In dem Schreiben muss die Heimleitung außerdem die alten und die neuen Entgelte gegenüberstellen. „Wichtig ist auch, dass klar erkennbar ist, mit welchem Maßstab die Heimleitung die gestiegenen Kosten auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen will“, erklärt die Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem muss die Preiserhöhung mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt sein.

Kann ich der Erhöhung widersprechen?

Ja. Vor allem, wenn die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Betroffene sollten ihre Sichtweise schriftlich der Heimleitung mitteilen und erklären, dass sie die Erhöhung für unwirksam halten. „Tun sie das nicht, kann dies als Zustimmung gewertet werden“, warnt Ulrike Kempchen. Ihr Tipp: Die Preiserhöhung erst einmal unter Vorbehalt zahlen. Bei Nicht-Zahlen besteht nämlich die Gefahr, den Heimplatz zu verlieren.

Der Pflegeplatz ist mit der Rente und Ersparnissen finanziell nicht mehr zu stemmen. Muss ich das Eigenheim, das ich eigentlich vererben wollte, nun verkaufen?

Das kann passieren. Denn zur Finanzierung eines Heimaufenthalts müssen Pflegebedürftige erst das eigene Vermögen aufbrauchen. Erst dann können sie beispielsweise ihre Kinder zur Kasse bitten oder staatliche Hilfe beantragen. Gut zu wissen: Es gibt ein Schonvermögen, das nicht zur Finanzierung der Pflege verwendet werden muss. Mit dem Jahr 2023 ist es auf 10 000 Euro angehoben worden. Auch das Eigenheim kann unter Umständen Schonvermögen sein. Zum Beispiel, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin dort lebt. Sollte das Eigenheim doch herangezogen werden, muss man es nicht zwingend verkaufen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. „So kann man es oft auch vermieten“, sagt Verena Querling. Die Einnahmen lassen sich dann zur Finanzierung des Heimplatzes nutzen.

Wann werden die Kinder generell zur Kasse gebeten?

Das ist im Zuge des Elternunterhalts seit Anfang 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100 000 Euro der Fall. „Bei der Prüfung der Einkommensgrenze kommt es nur auf das Einkommen des Kindes an“, sagt Verena Querling. Wer nicht allein, sondern nur zusammen mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin ein Einkommen von über 100 000 Euro erzielt, steht rechtlich nicht in der Pflicht, den Heimplatz mitzufinanzieren.

Welche weiteren Hilfen können eine Option sein?

Zum Beispiel das sogenannte Wohngeld plus, das mit dem Jahr 2023 in Kraft getreten ist. Auch Pflegebedürftige im Heim können Anspruch darauf haben, bei der Miete unterstützt zu werden. Die Anspruchshöhe berechnet sich nach dem Mietniveau in der Region, in der sich das Heim befindet, wie es von der Verbraucherzentrale heißt. Der Haken: Das Pflegewohngeld gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Unter bestimmten Umständen haben Pflegebedürftige auch Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“, erklärt Verbraucherschützerin Querling. Informationen dazu und den Antrag bekommen Betroffene beim zuständigen Sozialamt.

Was ist noch wichtig?

„Wichtig ist, solche Leistungen möglichst frühzeitig zu beantragen, damit das Geld, wenn es benötigt wird, auch tatsächlich da ist“, empfiehlt Verena Querling. Denn Schulden werden nicht übernommen.

Heimbewohnerinnen und -bewohner könnten zudem oftmals noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. Und womöglich ist es sinnvoll, Möglichkeiten für einen Wechsel in die ambulante Pflege auszuloten. „Sie ist oftmals günstiger als die stationäre Variante“, sagt Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund. Sabine Meuter und Ricarda Dieckmann

EXPERTENINTERVIEW AUF YOUTUBE

Pflege. Die Herausforderungen im Bereich der Pflege sind groß. Besonders der Fachkräftemangel erschwert den Klinikalltag. Dass beispielsweise mit flexiblen Arbeitszeitmodellen gegengesteuert werden kann, erklärt Silke Bortenlänger, Pflegedirektorin am Klinikum Esslingen. Im EZ-Experteninterview, das seit heute auf unserem ES-TV YouTube-Kanal zur Verfügung steht, erläutert sie auch andere Möglichkeiten, um den Pflegeberuf attraktiv zu machen, und spricht über Themen wie die alternde Gesellschaft sowie Patienten mit Migrationshintergrund.

www.esslinger-zeitung.de/gesundleben

Das richtige Heim finden

Wenn es zu Hause allein nicht mehr geht, steht für viele ältere Menschen die Frage nach einem Umzug ins Seniorenheim an.

Heim ist nicht gleich Heim. Bevor alte Menschen in ein Seniorenwohnheim oder Altenpflegeheim umziehen, sind viele Aspekte zu bedenken. Dabei hilft eine detaillierte Checkliste der Bagso – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Gibt es in der Nähe eine Apotheke, hat das Heim einen Kiosk und gibt es im Zimmer einen Internetanschluss? Das sind nur ein paar der Details, die wichtig sein können. Zuallererst stehen aber die Finanzen auf dem Prüfstand – was kann ich mir überhaupt leisten? Dazu zählen auch Leistungen, die möglicherweise extra bezahlt werden müssen.

Ist eine Vorauswahl getroffen, können Senioren Punkte verteilen zu Lage und Ausstattung, zu Zimmern oder Wohnungen, zu Verpflegung und Freizeitbeschäftigungen. Bei einem Besichtigungstermin im Heim hilft die Liste, noch offene Punkte zu klären. Im Anschluss sollte ein Muster-Heimvertrag mitgenommen werden, um ihn sich zu Hause in Ruhe mit den Angehörigen durchzusehen. Wichtig: Frühes Planen lohnt sich. Denn Wartezeiten sind meist unvermeidlich. Wer auf einer Warteliste steht, ist keinesfalls gezwungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt umzuziehen. Aber man beugt später überstürzten Entscheidungen vor. tmn

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