Deniz E. beim Verfahren zur Sicherungsverwahrung im April in Stuttgart Foto: dpa - dpa

Das wohl letzte Kapitel eines grausamen Mordfalles ist am Donnerstag abgeschlossen worden: Der 29-jährige Deniz E., der Haupttäter im sogenannten Zementmord, wurde abgeschoben.

StuttgartDas wohl letzte Kapitel eines grausamen Mordfalles, der die Stadt erschütterte, ist am Donnerstag still und leise abgeschlossen worden: Der 29-jährige Deniz E., der Haupttäter im sogenannten Zementmord, wurde abgeschoben Er stieg am Morgen am Stuttgarter Flughafen in eine Maschine, begleitet von Beamten der Bundespolizei. In Istanbul übergaben die Polizisten den 29-Jährigen an die türkischen Behörden, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage.

Zehnjährige Haftstrafe verbüßt

Deniz E. hatte bis zum vergangenen Sommer eine zehnjährige Haftstrafe für den Mord an Yvan Schneider aus Rommelshausen verbüßt. Er hatte den Schüler des Stuttgarter Wagenburg-Gymnasiums im Sommer 2007 in einen Hinterhalt auf eine Obstwiese bei Rommelshausen im Rems-Murr-Kreis gelockt und gemeinsam mit Komplizen erschlagen. Deniz E. hatte Yvan für einen Nebenbuhler in der Gunst seiner Freundin gehalten. Nach dem Mord zerstückelte er die Leiche und zementierte die Teile in Blumenkübel ein, die er dann im Neckar versenkte. Der Täter ist nun zwar außer Landes. Doch alle juristischen Akten in dem Fall sind noch nicht geschlossen. Im April hatte das Landgericht Stuttgart den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den 29-Jährigen zu verhängen. Die Ermittlungsbehörde verzichtete auf eine Revision, damit ist dieses Urteil rechtskräftig. Noch nicht entschieden ist hingegen über eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Diese war bereits im Jahr 2008 mit dem Urteil angeordnet worden. Darüber muss das Landgericht Karlsruhe noch entscheiden. „Wir warten noch auf ein Gutachten, das Mitte Juni vorliegen soll“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Das Verfahren soll dann wohl ohne Deniz E. zu Ende gebracht werden. „Einer Abschiebung steht dieses Unterbringungsverfahren nicht entgegen“, erläuterte ein Sprecher des Innenministeriums.

Ein Problem, das am Ende des Prozesses zur Sicherungsverwahrung noch von den Verfahrensbeteiligten diskutiert worden war, hat sich unterdessen gelöst: Damals hieß es, die Türkei habe Probleme gemacht beim Ausstellen der Papiere für den in Deutschland geborenen Deniz E., der türkischer Staatsbürger ist. Kürzlich erhielt der 29-Jährige jedoch einen Ausweis, der die Abschiebung nun ermöglichte.