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Anfechtung der Daimler-Betriebsratswahl beschäftigt die Justiz

Stuttgart (dpa/lsw) Das Arbeitsgericht Stuttgart befasst sich im August weiter mit der Anfechtung der Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler. Die zuständige Kammer hat einen Termin für den 9. August angesetzt, wie ein Sprecher sagte. Zum Auftakt hatten die Beteiligten bei einem Gütetermin im April ihre Standpunkte dargelegt, jedoch ohne Ergebnis (Az. 21 BV 62/18).

Fünf Daimler-Beschäftigte haben die im März abgehaltene Wahl angefochten. Sie stellen laut Gericht unter anderem in Frage, ob es sich bei der Zentrale des Autobauers, in der Mitarbeiter aus ganz unterschiedlichen, sonst getrennten Bereichen arbeiten, überhaupt um einen einzigen Betrieb im Sinne der rechtlichen Vorgaben für Betriebsräte handelt. Außerdem halten sie die Einstufung leitender Mitarbeiter im Wahlverfahren für nicht rechtmäßig. Nach Ansicht von Daimler und dem Betriebsrat ist alles korrekt gelaufen.

Auch eine mutmaßliche Beeinflussung der Wahl zugunsten der IG Metall in einer Rundmail hatten die Antragsteller moniert. Laut Gericht wurde bei dem Gütetermin aber geklärt, dass es sich dabei um eine Mitarbeiterinformation gehandelt habe, die weitaus mehr Beschäftigte und nicht nur die in der Zentrale bekommen hätten.

Die Stuttgarter Daimler-Zentrale und das Werk Untertürkheim sind zwar auf dem gleichen Gelände, offiziell aber zwei unterschiedliche Standorte. Das Werk hat einen eigenen Betriebsrat. In der Zentrale hatten - wie aber auch im Werk - die Kandidaten der IG Metall bei den Wahlen mit weitem Abstand die meisten Stimmen bekommen.