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Es gibt einige Hürden, die Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nehmen müssen. Um Spaßkandidaten entgegenzutreten, sieht die Gemeindeordnung Baden-Württembergs Unterstützerlisten vor.

Kreis EsslingenAls „gottähnlich“ hat der Tübinger Staatsrechtler Günter Püttner einmal die starke Position baden-württembergischer Bürgermeister bezeichnet. Der Rathauschef ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats, Repräsentant und Verwaltungschef der Gemeinde und ausgestattet mit großen Gestaltungsmöglichkeiten. Seine starke Stellung ergibt sich auch aus der Direktwahl durch die Bürger. Diese laut Landeszentrale für politische Bildung „höhere Weihe“ verleiht ihm noch mehr Durchsetzungskraft.

Weniger erhaben als das Amt präsentieren sich aber bisweilen dessen Bewerber. Das zeigt etwa der jüngste Fall der Bewerberin für das Amt der Denkendorfer Bürgermeisterin, Friedhild „Fridi“ Miller, die derzeit mit Beleidigungen für Aufsehen sorgt (siehe oben). Dauerbewerber und sogenannte Spaßkandidaten sind bei Bürgermeisterwahlen keine Seltenheit. Dabei gibt es durchaus Hürden auf dem Weg ins Amt zu überwinden. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg listet mehrere Kriterien auf, die zukünftige Rathauschefs erfüllen müssen: Wählbar sind im Südwesten Deutsche oder EU-Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland zwischen 25 und 73 Jahren. Kandidaten müssen ferner „Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintreten, heißt es dort in Paragraf 46. Eine bestimmte Qualifikation ist nicht vorgeschrieben. Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, kann nicht gewählt werden.

Als eigentliche Maßnahme gegen Spaßkandidaten hat der Gesetzgeber Unterschriftenlisten eingeführt, die jeder Bewerber abhängig von der Größe seiner Gemeinde einreichen muss: Ab mehr als 20.000 bis 50.000 Einwohnern benötigt ein Bewerber 50 Unterschriften für seine Kandidatur, in Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern 100 Unterschriften. In Denkendorf mit seinen etwa 11.000 Bürgern müssen Kandidaten hingegen keine Unterstützerunterschriften vorweisen.

Hans-Georg Wehling, Honorarprofessor an der Universität Tübingen, zweifelt am Nutzen solcher Listen – zumal die Unterschriftenzahl schnell erreicht werde. „Die Bürger passen schon auf, wen sie wählen und treffen meistens eine gute Wahl.“ Das zeige sich auch an der überwiegenden Anzahl an Bürgermeistern mit Verwaltungshintergrund: „Obwohl Kandidaten keine Voraussetzungen mitbringen müssen, sind trotzdem fast 90 Prozent der Bürgermeister gelernte Verwaltungsfachwirte. Die Bürger haben klare Maßstäbe, wen sie wählen. Es gibt auch Fälle, wo der gewählte Bürgermeister dem Amt nicht gewachsen war, aber das ist absolut die Ausnahme.“

Auf die Klugheit der Wähler vertraut auch der Gemeindetag Baden-Württemberg. „Die Bevölkerung ist selbst in der Lage, die Bewerber zu bewerten. Man hat die Macht dem Bürger gegeben“, sagt Sprecherin Kristina Fabijancic-Müller. Demokratie halte auch ungewöhnliche Kandidaten aus. Ihr Fazit: „Die Hürden für eine Bürgermeisterkandidatur sind weder zu hoch noch zu niedrig.“

Auch Sarah Händel vom Verein Mehr Demokratie, der naturgemäß für eine breite Beteiligung an Wahlen und geringe Bewerbungshürden wirbt, verteidigt den mündigen Wähler: „Die Bürger wissen, wer für das Amt geeignet ist.“ Kuriose Kandidaten würden mehr Aufmerksamkeit erregen und Menschen dazu bringen, über das Amt nachzudenken. Gewisse Bewerber „delegitimieren sich durch ihr Verhalten selbst“.