(red)- Im Zuge der Arbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm wird auch der nördliche Teil der Einfahrt in die Autobahn bei Neuhausen neu gestaltet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Anschlussstelle Esslingen eingeleitet.

Dieses Verfahren ist die Voraussetzung dafür, dass der Umbau genehmigt wird. Wegen der neuen Bahnstrecke muss die Einfahrt in die Autobahn neu geordnet werden. Das Vorhaben liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.4 „Filderbereich bis Wendlingen“ des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm, für den es bereits einen Beschluss gibt.

Der geplante Umbau der Anschlussstelle (AS) besteht nach den Worten des Regierungspräsidiums aus folgenden Komponenten: Die nördlichen Ein- und Ausfahrrampen sollen nach Westen verlegt werden. Die Planer beschreiben die künftige Straßenführung als „linksliegende Trompete“.

Außerdem sollen im Zuge des Bahnprojekts neue Eisenbahnüberführungen über die neuen Rampen der umgebauten Anschlussstelle sowie über einen Wirtschaftsweg und die Landesstraße 1202 gebaut werden. So werden der Bahn- und der Autoverkehr künftig parallel geführt.

Dadurch ergeben sich im Straßennetz auf den Fildern einige Änderungen. Neuhausen bekommt eine Autobahnparallele, was den Durchgangsverkehr auf der viel befahrenen Plieninger Straße vom Ortsrand weg rückt. Dort sind die Anwohner erheblich von Lärm und Abgasen belastet.

Die L 1204 nördlich von Neuhausen wird als Autobahnparallele neu gebaut und soll bis zur L 1202 verlaufen. Im weiteren Verlauf soll diese Straße bis zur Körschtalbrücke ausgebaut werden. Außerdem wird die Einmündung der Neuhauser Straße umgebaut. Auch die Landschaft soll einbezogen werden. Äcker werden in Streuobstwiesen und Obstbaumreihen umgewandelt. Außerdem werden Böden als Ausgleich entsiegelt, wie das Regierungspräsidium mitteilt. Vögel und Zauneidechsen, die im Bereich der Autobahn leben, werden unter Artenschutz gestellt.

Planunterlagen in den Rathäusern

Die Planunterlagen können vom 16. Oktober bis einschließlich 15. November bei den Gemeindeverwaltungen Neuhausen, Denkendorf und Köngen eingesehen werden. Bis einschließlich 29. November haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen. Vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist können die Planungsunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart eingesehen werden.

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