Beim Prozessauftakt am Dienstag ist nur die Anklage verlesen worden. Das Verfahren ist bis Anfang März terminiert. Foto: dpa - dpa

Der Angeklagte muss sich wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Er soll 14 Menschen in Gefahr gebracht haben.

EsslingenObwohl er offenbar wusste, dass sich andere Menschen im Gebäude befanden, soll ein 44-Jähriger Ende Juni des vergangenen Jahres ein Feuer in einer Esslinger Flüchtlingsunterkunft gelegt haben. Zu dem Zeitpunkt waren mindestens 14 andere Personen in der Unterkunft in der Robert-Koch-Straße in Esslingen-Zell. Der Mann muss sich nun wegen versuchten Mordes und wegen schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

An jenem Tag im Juni habe der 44-Jährige aus Frust über seine persönliche Situation und aus Ärger darüber, dass er das Zimmer in der Unterkunft wechseln musste, beschlossen, den Raum in Brand zu setzen. So erklärt es die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Sie wirft dem Tunesier vor, am späten Abend einen Berg aus Kleidung und Papier in der Mitte seines Zimmers und nahe der Trennwand zum Nachbarzimmer aufgehäuft und angezündet zu haben. Als Kleidung und Papier in Flammen standen, sei der Angeklagte durch das Fenster geflüchtet – die Tür zu seinem Zimmer habe er zuvor mit einem Schlüssel abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 44-Jährige damit erreichen wollte, dass der Raum unbewohnbar wird.

Dabei habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass die gesamte Unterkunft in Flammen aufgeht, so die Staatsanwaltschaft. Und das, obwohl er gewusst habe, dass sich zu dem Zeitpunkt weitere Personen in dem Gebäude befanden. Mindestens 14 weitere Menschen hielten sich laut Staatsanwaltschaft dort auf und seien sich keiner Gefahr bewusst gewesen – mehrere von ihnen hätten auch schon geschlafen.

Die Flammen waren schon nach kurzer Zeit mehr als 1,20 Meter hochgeschlagen und waren kurz davor, auf die Matratze überzugreifen. Nur durch das beherzte Eingreifen zweier Bewohner wurde verhindert, dass sich das Feuer weiter ausbreiten konnte. Als sie bemerkten, dass es brennt, brachen sie die Tür zu dem Zimmer des 44-Jährigen auf und konnten den Brand weitgehend löschen. Dabei waren sie unter anderem auch Rauchgas ausgesetzt und hätten laut Staatsanwaltschaft leicht eine Rauchgasvergiftung erleiden können. Die Feuerwehr musste nur noch kleinere Glutnester bekämpfen.

Der Angeklagte ergriff die Flucht, die Polizei nahm ihn jedoch kurze Zeit später in der Nähe der Unterkunft fest. Seither sitzt der 44-Jährige in Untersuchungshaft. Sein Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft war nach dem Brand über Monate hinweg unbewohnbar. Erst im Oktober war es wieder bezugsfertig. Insgesamt war bei dem Brand ein Schaden von rund 8000 Euro entstanden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stand der Angeklagte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Cannabis, eventuell habe er auch Alkohol getrunken. Allerdings nicht in dem Maße, dass er schuldunfähig gewesen sei.

Am ersten Prozesstag vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart wurde lediglich die Anklage verlesen. Die Hauptverhandlung wird am 1. Februar um 9 Uhr fortgesetzt. Dann wird der Angeklagte seinen persönlichen Werdegang beschreiben und eventuell auch etwas zu der Tat sagen, die ihm vorgeworfen wird. Der Prozess ist noch bis Anfang April terminiert.