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Der Durchgangsverkehr ist ein Dauerthema in der Mutzenreisstraße. Verbote würden nicht kontrolliert, ärgern sich die Anwohner. Jüngstes Beispiel: die Laster.

Esslingen Die Mutzenreissträßler und der Verkehr: Das ist seit Jahren ein Dauerthema. Den Anliegern im Esslinger Stadtteil Zollberg stößt mächtig auf, dass ihre Wohnstraße in der Gunst zahlreicher Auto- und Lastwagenfahrer als Querverbindung zwischen der Zollbergstraße und dem Champagne-Aufstieg ganz oben steht. Besonders schlimm ist es in Zeiten wie diesen, wenn die Zollbergstraße als Verbindungsachse zwischen Neckartal und Filderebene gesperrt ist und sich der Verkehr andere Wege suchen muss. Und die sind nicht immer legal. Eigentlich ist die Zufahrt für Auto- und Motorradfahrer in den Esslinger Stadtteil aus Richtung Nellingen während des derzeit laufenden zweiten Bauabschnitts zur Hangsicherung der Zollbergstraße nur den Zollbergern vorbehalten. „Doch wir wundern uns immer wieder, wie viele Anlieger unser 5000-Einwohner-Stadtteil offenbar hat“, bringt Cornelia Kling den Zorn der Anwohner in der Mutzenreisstraße auf den Punkt.

Die eifrige Nutzung der Querverbindung hat auch ihre Spuren auf der Mutzenreisstraße hinterlassen. Und jedes Schlagloch macht sich für die Anwohner auch akustisch bemerkbar macht – besonders wenn leere Container-Lastwagen oder Traktor-Gespanne eines Denkendorfer Unternehmens auf ihrem Weg zur Kompostieranlage in der Hohenheimer Straße über den Asphalt donnern. Laster haben aus Sicht der Anwohner in ihrer Straße ohnehin nichts zu suchen. Schließlich steht an der Nellinger Linde – unabhängig von der derzeit gesperrten Zollbergstraße – seit Jahren ein Schild, das die Weiterfahrt Richtung Zollberg für Lastwagen über 3,5 Tonnen nur Anliegern erlaubt. Und die Mutzenreisstraße ist aus der Filderrichtung nur über die Zollbergstraße erreichbar. Das sieht man auch im Bürgerausschuss so, der sich wie die Anwohner in dieser Angelegenheit bislang ebenfalls vergeblich mit der Stadtverwaltung herumgeschlagen hat. Denn die vertrete die Auffassung, dass die Beschilderung nur für die Zollbergstraße gelte, ärgert sich Kling.

Aber nicht nur die Denkendorfer Firma schickt ihre Laster und Gespanne durch die Mutzenreisstraße. Anwohnerin Kling, die für eine ganze Gruppe von Mutzenreissträßlern spricht, hat allein am vergangenen Freitagmorgen innerhalb von nur wenigen Minuten Lkws von drei verschiedenen Firmen auf dem Weg durchs Mutzenreiswäldchen Richtung Hohenheimer Straße fotografiert. Auch aus den Tagen zuvor hat sie Beweismaterial. Spätestens am Wäldchen müsste für alle Laster eigentlich Schluss sein. Denn die Stadt hat dort seit etwa vier Wochen ein generelles Lkw-Verbotsschild aufgestellt.

Zwar hat sich die Situation für den Straßenzug derzeit etwas beruhigt, weil die Stadt die Vollsperrung der Zollbergstraße wegen der Hangsicherungsarbeiten dazu nutzt, auch oben an der Kreuzung Zollbergstraße/Mutzenreisstraße notwendige Arbeiten abzuhaken, weshalb die Einfahrt von der Zollberg- in die Mutzenreisstraße nur Bussen erlaubt ist. Doch das ist nur von kurzer Dauer. „Und nicht einmal daran halten sich die Verkehrsteilnehmer“, hat Kling beobachtet. „Wir Anwohner haben jetzt einfach die Nase voll.“ Die Stadtverwaltung würde immer nur argumentieren, dass das Ordnungsamt den fließenden Verkehr nicht kontrollieren dürfe und die Polizei dafür nicht die notwendigen Kapazitäten habe. „Aber was helfen Verbotsschilder, wenn keiner kontrolliert?“, fragt auch der Bürgerausschussvorsitzende Peter Zürn. Spätestens mit dem neuen Durchfahrtsverbotsschild für Lastwagen von der Mutzenreis- und Eichendorffstraße in Richtung Hohenheimer Straße und Deponie müssten sich die Lkw-Fahrten durch die beiden Wohnstraßen eigentlich erledigt haben. Aber es wird weiter munter durchs Wäldchen gedonnert. Und zwar in beiden Fahrtrichtungen, hat Kling beobachtet. Obwohl es an der Deponie in der Hohenheimer Straße für Lastwagen ein Rechtsabbiege-Gebot gebe. Die Laster also eigentlich über die Champagne ins Tal hinunterfahren müssten.

Der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Manfred Klinger bestätigt, dass die Stadt vor etwa vier Wochen ein uneingeschränktes Lkw-Fahrverbot am Mutzenreiswäldchen eingerichtet habe. Allerdings nicht, um die Anwohner der Mutzenreisstraße zu schonen, sondern um den zahlreichen Bussen, die im Zuge der gesperrten Zollbergstraße im Bereich Hohenheimer-/Mutzenreisstraße unterwegs sind, die Begegnung mit dem Schwerlastverkehr zu ersparen. Die Denkendorfer Firma, die den besonderen Zorn der Mutzenreissträßler auf sich gezogen habe, fahre für den Abfallwirtschaftsbetrieb den Grünschnitt von der Deponie in der Hohenheimer Straße ab. Für die Rückfahrt über die Mutzenreisstraße habe sie eine Ausnahmegenehmigung, weil der Radius für ihre großen Laster beim Verlassen der Deponie beim Rechtsabbiegen Richtung Champagne zu gering sei. Für die Hinfahrt mit den leeren, und damit umso mehr scheppernden Containern gilt aber auch für sie – zumindest – das neue uneingeschränkte Durchfahrtsverbot am Mutzenreiswäldchen.

Weil das neue Verbotsschild dort für alle Lastwagen gelte, könne das Ordnungsamt nunmehr mit einer mobilen Anlage auch kontrollieren, ob ein Laster den schnellen Weg durchs Wäldchen sucht, so Klinger weiter. Diese Anlagen seien technisch nicht nur dazu in der Lage, Geschwindigkeitssünder ausfindig zu machen. Sondern man könne sie auch auf Last- oder Personenwagen einstellen, erläutert ein weiterer Mitarbeiter des Ordnungsamts. Die Kontrolle durch das Ordnungsamt sei aber nur möglich, weil es sich an dieser Stelle um ein uneingeschränktes Verbot für alle Laster handelt. Stünde ein „Anlieger frei“ wie an der Nellinger Linde darunter, habe das Ordnungsamt keine Möglichkeit, verbotene von erlaubten Lastwagenfahrten zu unterscheiden. „Denn dazu müssten wir die Fahrzeuge anhalten – und das darf nur die Polizei.“ Jedenfalls werde man in den nächsten Tagen kontrollieren, kündigt Klinger an.

Allerdings steht zu befürchten, dass das generelle Lkw-Verbot am Wäldchen mit dem Abschluss der Bauarbeiten an der Zollbergstraße und der Wiederaufnahme des regulären Busbetriebs auch wieder fällt. Die Baustelle liegt laut Rathaus im Zeitrahmen. Sprich: schon in wenigen Wochen geht der Kampf Anwohner gegen Laster vermutlich wieder von vorne los.

LKW-Verbote im Bereich Zollberg

1.: Aus Richtung Nellingen in Richtung Zollberg besteht laut dem Esslinger Ordnugnsamt schon seit Jahrzehnten die Regelung, wonach Gefahrguttransporte sowie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht fahren dürfen, Ausnahme sind Anlieger über 3,5 Tonnen. Diese Schilder wurden seinerzeit angebracht, um das Befahren der der Zollbergstraße mit Lastwagen zwischen der Autobahn und der B10 zu unterbinden, vor allem mit Blick auf den engen Straßenquerschnitt in den Kehren. Laut Ordnungsamt „impliziert sie kein Durchfahrtsverbot in Richtung der Deponie in der Hohenheimer Straße“.

2: Aus Richtung B10 hinauf auf den Zollberg bremst ein Schild nach der Vogelsangbrücke bereits in der Stuttgarter Straße Lastwagen über 3,5 Tonnen aus – mit Ausnahme des Lieferverkehrs. Davon betroffen ist die Brückenstraße, die Zollbergstraße und die Stuttgarter Straße selbst. Die Regelung stammt aus dem Luftreinhalte-Aktionsplan des Regierungspräsidiums, der 2011 den LKW-Verkehr auf die Bundesstraßen gebündelt hat und zwischen diesen Straßen nur noch den „Ziel- und Quell-Verkehr“, also den Lieferverkehr in diesem Bereich zwischen B10 und Autobahn zulässt.

3: Die Querverbindung über die Mutzenreisstraße oder Eichendorffstraße durch das Mutzenreiswäldchen in die Hohenheimer Straße (Depnie) wurde im Bereich des Wäldchens, gleich nach Einmündung der Eichendorffstraße aus Verkehrssicherheitsgründen (aktuell verstärktes Verkehrsaufkommen durch laufende und noch anstehende Baumaßnahmen, zusätzlicher Busverkehr, keine gesonderte Radwegführung ... für den gesamten LKW-Verkehr in Richtung Hohenheimer Straße gesperrt. Auch die Ausfahrt aus der Deponie wurde für Laster vorgegeben. Und zwar nach rechts hinunter ins Tal. „Hier gibt es keine Anlieger-Regelung, aber LKW-Verkehr wird hier auch zukünftig in Einzelfällen zugelassen werden müssen, da nicht alle LKWs auf Grund ihrer Größe/Länge aus der Kompost-Anlage nach rechts in Richtung Weilstraße raus kommen“, schreibt das Ordnungsamt.

Überwachung: Sobald LKW-Verbote wie unter Punkt 1 und 2 genannt mit Ausnahmen belegt sind (Anwohner oder Lieferverkehr frei) kann und darf das Ordnungssamt nicht kontrollieren. Denn hier müssten die Beamten die Fahrzeuge anhalten, um die Anliegereigenschaft im konkreten Fall (Lieferscheine, etc.) überprüfen zu können. Das darf nur die Polizei. Die Durchfahrt durch das Mutzenreiswäldchen in Richtung Hohenheimer Straße kann das Ordnungsamt überwahen, weil sie für alle Lastwagen ausnahmslos verboten ist.