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Wie Ware wird ein Junge im Internet für Vergewaltigungen angeboten. Acht Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft, einer ist schon angeklagt. Nun wird erneut Anklage erhoben.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Im deutschlandweit Aufsehen erregenden Fall des jahrelang sexuell missbrauchten Jungen aus dem Raum Freiburg ist Anklage gegen einen Mann aus Schleswig-Holstein erhoben worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Freitag mit. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, über das sogenannte Darknet bei dem 39 Jahre alten Freund der Mutter des Neunjährigen angefragt zu haben, ob er das Kind missbrauchen und dann töten könne.

Zu dem Treffen sei es nicht gekommen, da der 39-Jährige - ein verurteilter Sexualstraftäter - die Ermordung des Jungen ablehnte. Alternativ habe sich der Schleswig-Holsteiner erkundigt, ob man gemeinsam ein anderes Kind entführen, missbrauchen und töten könne, hieß es weiter. Der Angeklagte sitzt seit Anfang Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft und ist einschlägig vorbestraft. Er war extra für die Vergewaltigung des Jungen angereist - zu dem Zeitpunkt waren ihm aber die Ermittler schon auf der Spur. Spezialkräfte nahmen ihn in Karlsruhe fest. Der Mann hatte Fesselwerkzeug im Gepäck und soll vorher schon Tötungsfantasien im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern geäußert haben.

Gegen einen weiteren mutmaßlichen Sexualstraftäter ist beim Landgericht Freiburg bereits eine Anklage anhängig. Um wen es sich handelt, wurde bisher nicht mitgeteilt. Insgesamt sitzen acht Verdächtige aus dem In- und Ausland in Untersuchungshaft, darunter die 47 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr Freund. Dem Paar wird vorgeworfen, das Kind seit 2015 gegen mehrere Tausend Euro für Sex im Internet angeboten haben. Außerdem soll sich das Paar selbst an dem Jungen vergangen haben.

Der Missbrauchsfall war erst im Januar öffentlich gemacht worden und gilt als eines der schwerwiegendsten Sexualverbrechen an Kindern, die die Behörden im Südwesten jemals bearbeitet haben. Der Neunjährige ist inzwischen in staatlicher Obhut. Im Zusammenhang mit den Taten stehen auch Justiz und Jugendamt in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt - trotz deren Beziehung zu ihrem wegen schweren Kindesmissbrauchs schon vorbestraften Freund. Zwar wurde diesem der Kontakt zu Kindern untersagt, aber er hielt sich nicht an die Auflagen.