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Staatswald wird künftig getrennt von den Privat- und Kommunalwäldern betreut. Das Land reagiert damit auf jahrelange kartellrechtliche Auseinandersetzungen.

Stuttgart (dpa/lsw)Der Staatswald wird künftig getrennt von den Privat- und Kommunalwäldern betreut. Damit müssen sich rund 240.000 Waldbesitzer auf neue Strukturen in der Forstverwaltung einstellen. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in Stuttgart eine Reform von Forstminister Peter Hauk (CDU). Damit reagiert das Land auf jahrelange kartellrechtliche Auseinandersetzungen. Wettbewerbshüter hatten mehr Wettbewerb bei der Vermarktung und Bewirtschaftung des Waldes in kommunalem und privatem Besitz gefordert.

Bislang gab es in Baden-Württemberg einen «Einheitsförster». Er war beim Landratsamt angestellt und arbeitete für das Land. Er kümmerte sich um den Staats-, Privat- und Kommunalwald. Der Landesbetrieb ForstBW vermarktete bislang Holz aus dem Staatswald - sowie gegen Gebühr auch aus kommunalem und privatem Waldbesitz - mit Ausnahme von so genanntem Nadelstammholz.

Der Landesbetrieb ForstBW geht in einer Anstalt des öffentlichen Rechtes auf, die neu gegründet wird. Die Anstalt kümmert sich nur noch um den Staatswald. Um die Kommunal- und Privatwälder kümmern sich - wenn gewünscht - Förster, die weiter bei den Landkreisen angestellt sind. Waldbesitzer können mit der Betreuung aber auch andere Anbieter auf dem freien Markt beauftragen.

SPD-Forstexperte Reinhold Gall kritisierte, die Interessen von Kleinwaldbesitzern seien bei der Reform unzureichend berücksichtigt worden. Ähnlich sah das sein FDP-Kollege Andreas Glück. «Die allermeisten der 240.000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg besitzen nur kleine Stückle mit deutlich unter zwei Hektar Fläche.»