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Flüchtlinge aus islamischen Ländern haben bessere Chancen auf Asyl, wenn sie zum Christentum übertreten. Gerichte überprüfen, ob der Glaubenswechsel echt ist.

Stuttgart (dpa)Gerichtsprozesse mit Glaubenstests für Asylbewerber sorgen zunehmend für Ärger. Kein staatliches Gericht könne einem gültig Getauften absprechen, Christ zu sein, betonen die katholischen und evangelischen Bischöfe in Baden-Württemberg. Es geht dabei um Flüchtlinge, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind. Diese pochen darauf, dass ihnen bei einer Abschiebung in ihre Heimat Verfolgung drohe. Verwaltungsgerichte überprüfen dagegen, ob der Glaubenswechsel nur vorgeschoben wurde.

"Es kann nicht Aufgabe von Verwaltungsgerichten sein, Glaubensprüfungen durchzuführen und das Engagement von unseren Gemeindegliedern als vorgetäuscht zu bezeichnen", kritisierte der württembergische Landesbischof Frank Otfried July. "Ich halte das grundsätzlich für nicht angemessen", sagte auch der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh. Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, hofft auf eine Entscheidung aus Karlsruhe: Das Thema müsse vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich geklärt werden.

Das Justizministerium in Stuttgart hält dagegen: Das Bekenntnis zum christlichen Glauben sei noch kein Asylgrund oder Abschiebehindernis. Ein Gericht müsse zur Überzeugung gelangen, dass dem Betroffenen in seinem Heimatland eine Verfolgung wegen seiner Religion drohe. "Ich habe ein großes Vertrauen darin, dass die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen in jedem Einzelfall mit großer Sorgfalt treffen", erklärte Justizminister Guido Wolf (CDU).

Der Richter Benjamin Karras kommt in einer Studie für die Konrad-Adenauer-Stiftung zum Ergebnis: "Der Erkenntniswert der Abfrage religiösen Wissens ist fragwürdig." Richter seien in der "Gefahr, eigene religiöse Vorstellungen bzw. Erwartungshaltungen auf den Asylbewerber zu projizieren". Die bisher unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe sollten vereinheitlicht werden.