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Die Rettungsgasse, das unbekannte Wesen. Mit einer Infokampagne will die Polizei in Baden-Württemberg Autofahrern die simplen Regeln eintrichtern, die Leben retten können.

Stuttgart (dpa/lsw)Die Rettungsgasse ist Pflicht und kann Leben retten. Seit Donnerstag wirbt Baden-Württembergs Polizei deshalb an Autobahnen für die Regeln, deren Missachtung mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann. Nach Angaben des Innenministeriums sind Autofahrer schon bei stockendem Verkehr verpflichtet, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge zu bilden. Sie muss immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen entstehen.

Die Polizei will das in den nächsten Wochen landesweit verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Die Vorgaben gelten nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung. Schon bevor sich Rettungskräfte oder Abschleppwagen bei einem Stau von hinten nähern, müssen die Fahrer bereits bei Schrittgeschwindigkeit die Gasse bilden. Stehen die Autos erst dicht an dicht im Stau, fehlt es schon mal an Platz.

Das Behindern von Rettungskräften und Polizei im Verkehr wird seit dem vergangenen Jahr deutlich härter bestraft - dazu zählt auch das Missachten der Rettungsgasse. Lag das Bußgeld dafür lange bei 20 Euro, sind es jetzt mindestens 200 Euro. Werden Dritte gefährdet oder kommt es zu einem Sachschaden droht noch mehr. Zuletzt hatte es immer häufiger Beschwerden von Rettungskräften gegeben, sie würden bei der Arbeit behindert - durch Gaffer, aber auch durch unaufmerksame Autofahrer.

60 Brückenbanner fordern die Autofahrer zur Bildung einer Rettungsgasse auf. Auch mit Plakaten und Flyern in Deutsch, Englisch und Französisch wird für die Rettungsgasse geworben. Die wichtigen Regeln seien «offenbar noch nicht so in den Köpfen», sagte Michael Klump, Sprecher der Mannheimer Polizei. Zahlen zu Verstößen etwa auf der chronischen Staustrecke A6 gebe es zwar nicht, ungenügende Rettungsgassen sorgten aber immer wieder für Behinderungen.

HINTERGRUND: Fragen und Antworten zur Rettungsgasse

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Nicht erst, wenn der Autofahrer hinter sich das Martinshorn hört, sondern immer, wenn der Verkehr stockt. Schon bevor sich Rettungskräfte bei einem Stau von hinten nähern, müssen die Fahrer bereits bei Schrittgeschwindigkeit die Gasse bilden. Stehen die Autos erst dicht an dicht im Stau, fehlt es schon mal an Platz. Die Vorgaben gelten nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung.

Wo muss die Gasse entstehen?

So schwer ist das nicht: Die Autofahrer auf der linken Spur fahren ein Stück nach links, die anderen nach rechts. Als Merkhilfe gibt es die «Rechte-Hand-Regel»: Die Finger der rechten Hand stehen von oben gesehen für die Fahrbahnspuren. Dabei symbolisiert der Daumen die linke Spur, wo die Autos nach links fahren. Alle anderen «Finger» gehen nach rechts. Die Gasse liegt zwischen Daumen und Zeigefinger.

Wer kennt die Regeln?

Offenbar wenige. «Vielen Verkehrsteilnehmern ist das richtige Verhalten im Stau nicht bekannt», sagt Carl-Eugen Metz vom Vorstand des Autoclubs ADAC Württemberg. Die Regeln seien «offenbar noch nicht so in den Köpfen», sagt auch Michael Klump, Sprecher der Mannheimer Polizei. Zahlen zu Verstößen etwa auf der chronischen Staustrecke A6 gebe es zwar nicht, ungenügende Rettungsgassen sorgten aber immer wieder für Behinderungen.

Was macht das Land?

Informieren und kontrollieren. «Wir machen Ernst», kündigt Strobl an. Die Polizei werde die Bildung der Rettungsgasse künftig gezielt überwachen und Verstöße konsequent ahnden. Hierfür setzt unsere Polizei verstärkt Foto- und Videotechnik an Unfallstellen ein», sagt der Innenminister. 60 Brückenbanner fordern die Autofahrer zur Bildung einer Rettungsgasse auf. Auch mit Plakaten und Flyern in Deutsch, Englisch und Französisch wird geworben.

Welche Strafen drohen?

Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind seit Ende Oktober vergangenen Jahres mit bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg belegt. Bei einer Behinderung oder Gefährdung der Einsatzfahrzeuge droht gar ein Monat Fahrverbot. Die Strafen wurden erst im Jahr 2017 erhöht. Bis dahin lag das Bußgeld bei 20 Euro. Es hatte häufiger Beschwerden von Rettungskräften gegeben, sie würden bei der Arbeit behindert - durch Gaffer, aber auch durch unaufmerksame Autofahrer.

Werden die Regeln für die Rettungsgasse auch unterrichtet?

Die Verhaltensregeln sind fester Bestandteil des Theorieunterrichts und werden bei den Fahrstunden geübt, wie Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, versichert. Die Rettungsgasse sei auch im amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Prüfung enthalten.