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Nach dem Urteil zu Reutlingen stehen bei Verwaltungsgerichtshof sechs weitere Klagen wegen schlechter Luft an. Weitere Dieselfahrverbote könnten die Folge sein.

Mannheim (dpa/lsw) Nach seinem Urteil zu Fahrverboten in Reutlingen stehen dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg weitere sechs Verfahren ins Haus. «Das ist für uns eine enorme Belastung», sagte ein Sprecher des VGH in Mannheim. Es handele sich um sehr komplexe Themen. Der VGH hatte jüngst der Stadt Reutlingen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auferlegt, um die Belastung der Bürger durch Stickstoffdioxid rasch zu vermindern. Das Land müsse den Luftreinhalteplan entsprechend verändern. Das Land kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Es will aber vor einer Entscheidung die Urteilsbegründung abwarten. Diese soll im April vorliegen.

Im Reutlinger Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land geklagt. Weitere von der DUH angestoßene Verfahren betreffen Freiburg, Esslingen, Marbach, Backnang, Ludwigsburg und Heilbronn.

Ziel ist, rasch die Stickstoffdioxidgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter zu unterschreiten. Falls dies nicht anders erreicht werden kann, müssen die Kommunen nach Überzeugung der DUH Fahrverbote für schmutzige Diesel-Autos erlassen - eine Sicht, die der VGH teilt.

Der VGH ist seit einer Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetz 2017 für solche Verfahren erste Instanz - analog zum Verbandsklagerecht gegen Planungsentscheidungen, etwa gegen Bebauungspläne. Zuvor waren die Verwaltungsgerichte zuständig. Die Termine für die Verhandlungen beim 10. Senat stehen noch nicht fest.

Die DUH-Verfahren seien bereits im Personalbedarf berücksichtigt, sagte der VGH-Sprecher. Zwei Richterstellen würden in Kürze besetzt, zwei weitere ausgeschrieben. Der VGH hat etwa 30 Richter.