Der 40-jährige Lkw-Fahrer gestern vor der Urteilsverkündung in Freiburg. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Von Jürgen Ruf

Freiburg - Ein Lastwagenfahrer hat wegen des tödlichen Sexualverbrechens an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg die Höchststrafe bekommen. Das Landgericht Freiburg verurteilte den 40-jährigen Mann aus Rumänien wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. Sicherungsverwahrung ist möglich, weil das Freiburger Gericht bei dem Angeklagten eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellt hat. Er habe mit „enormer Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt, sagte gestern die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Der Mann muss sich voraussichtlich noch wegen eines weiteren Mordes in Kufstein vor Gericht verantworten. Österreich hat bereits seine Auslieferung beantragt.

Der Täter hatte zum Prozessauftakt in Freiburg ein Geständnis abgelegt. Er hatte die 27-jährige Frau Anfang November 2016 in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet. Sie war ein Zufallsopfer und hatte keine Chance, sagte die Richterin. Die 27-Jährige war alleine joggen, als sie auf ihren Mörder traf.

Neben dem Verbrechen in Endingen wird dem Mann auch der Mord an einer französischen Austauschstudentin im Januar 2014 im 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden, beide Taten ähneln sich. Den Mord in Österreich hat er Gerichtsangaben zufolge im Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt. Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt. Erst müsse ein Urteil zur Gewalttat in Kufstein abgewartet werden, um definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Richterin.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer von Totschlag gesprochen, ohne ein Strafmaß zu nennen. Zuvor hatte der Angeklagte gesagt, er habe spontan aus einer Aggression heraus gehandelt. Eine geplante Tat sei es nicht gewesen, auch ein sexuelles Motiv habe er nicht gehabt. Zudem machte er Erinnerungslücken geltend.

Die Angaben des Mannes seien durch die vorgelegten Beweise und Gutachten widerlegt, sagte nun die Richterin. Das Motiv habe im Prozess nicht geklärt werden können, der Fernfahrer und Vater von drei Kindern habe dazu geschwiegen.

Österreich hat bereits die Auslieferung des Mannes beantragt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Karlsruhe sagte. Darüber entschieden sei noch nicht. Für den Prozess in Österreich muss das Freiburger Urteil rechtskräftig sein, erklärte Staatsanwalt Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das ist es noch nicht: Die am Freiburger Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Verteidiger Klaus Malek wollte sich nicht dazu äußern, ob er das Urteil anfechten wird. Der Anwalt der Nebenkläger, Peter Oberholzner, sprach von einem „gerechten Urteil“. Die Eltern, der Bruder und der Ehemann der Ermordeten waren in dem Prozess als Nebenkläger dabei. Der Mord in der 9000 Einwohner zählenden Gemeinde Endingen hatte Entsetzen ausgelöst und für große Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. Auf die Spur des Fernfahrers kamen Ermittler über die Auswertung von Lkw-Mautdaten. Ein psychiatrischer Gutachter in dem Prozess hatte dem 40-Jährigen eine große Wiederholungsgefahr attestiert und sich, so wie Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen.