Teilnehmer am Prozess im Landgericht Stuttgart stehen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Am Landgericht Stuttgart beginnt der Prozess gegen sechs ehemalige Mitarbeiter der Waffenfirma Heckler & Koch. Es geht um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz durch Lieferungen von mehreren tausend G36-Sturmgewehren und Zubehörteilen nach Mexiko. Begleitet wird der Auftakt von einer Mahnwache von Waffengegnern und Friedensaktivisten. Foto: dpa - dpa

Waffentransporte in Unruheregionen sind verboten. Ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch sollen sich daran nicht gehalten haben.

Stuttgart (dpa) Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sechs ehemaligen Mitarbeitern der Rüstungsfirma Heckler & Koch mehr als ein Dutzend gewerbs- und bandenmäßige Verstöße gegen das Waffenkontrollgesetz vorgeworfen. Zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart sagte Oberstaatsanwalt Karlheinz Erkert, von 2006 bis 2009 hätten die Beschuldigten fast 4500 Sturmgewehre sowie Maschinenpistolen, Munition und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin die Waffen gar nicht hätten exportiert werden dürfen. Die Angeklagten hätten den Export wissentlich organisiert und sich davon «nicht unerhebliche Einnahmequellen versprochen».

Mehrere Rechtsanwälte der Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Die Ware sei von Deutschland aus in ein Lager der zuständigen mexikanischen Behörde geliefert worden; damit sei die Ausfuhr abgeschlossen gewesen. Der Weiterverkauf der Waffen innerhalb des Landes sei durch die Behörde erfolgt. Auch stehe nirgends festgeschrieben, dass bestimmte mexikanische Bundesstaaten nicht beliefert werden dürften.

Von den sechs angeklagten ehemaligen Mitarbeitern der Rüstungsfirma waren nur fünf anwesend; der sechste, der in Mexiko als Vertreter für Heckler & Koch arbeitete und dort immer noch lebt, sei zu krank, um anzureisen, sagte sein Rechtsanwalt. Der Vorsitzende Richter Frank Maurer entschied daraufhin, den Fall des Betreffenden vom Prozess gegen die anderen fünf Beschuldigten abzutrennen.