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Braunsbach (dpa/lsw) - Naturschützer fordern erstmals im Südwesten den Abriss einer Windkraftanlage. „Orlach 6“ bei Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) sei bei mitten in das Brutgebiet von vier geschützten Greifvogelarten gebaut worden - „und hätte nicht genehmigt werden dürfen“, sagte der Landeschef des Naturschutzbundes (Nabu), Johannes Enssle, am Freitag. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in zweiter Instanz einen Eilantrag gegen Bau und Betrieb eines Windrades in allen Punkten bestätigt habe, müsse der Betreiber die Anlage „schleunigst abbauen und andernorts einsetzen“.

Der Abriss eines Windrades wäre eine Premiere im Südwesten, wenn nicht sogar darüber hinaus, sagte Enssle. Der VGH hatte eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt, mit der die Anlage „Orlach 6“ zum Stillstand gebracht wurde. In der Nähe des Windrades brüten Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard. Es bestünden ernste Zweifel an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung. Der Landesnaturschutzverband (LNV) und der Nabu hatten gegen die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung für das Windrad geklagt.

Im Bezug auf den Rotmilan könne „ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ durch die Rotorblätter nicht ausgeschlossen werden, hieß es damals beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hatte das Windrad mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotor-Durchmesser von gut 100 Metern vor etwa zwei Jahren genehmigt. Nach einer Vorprüfung hatte das Landratsamt entschieden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht nötig. Beim Landratsamt war am Freitag keine Stellungnahme zu erhalten.

„Kein guter Tag für den Klima- und Naturschutz“, sagte Harald Endreß, Geschäftsführer der Heilbronner Zeag Energie AG als Betreiberin. „Denn jetzt können wir eine Erneuerbare-Energie-Anlage nicht betreiben, die einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leistet.“ Die Entscheidung des VGH beinhalte Möglichkeiten, „Orlach 6“ doch noch genehmigt zu bekommen. Diese werde man umgehend prüfen, „um den Betrieb der Anlage schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können“.