04.12.2017, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Polizisten stehen am Schlossplatz an einer Polizeiabsperrung an der Eislaufbahn, die nach einem Zeugenhinweis gesperrt wurde. Am 12. November startet in Karlsruhe der Prozess gegen einen mutmaßlichen Islamisten, der im Dezember 2017 einen Terroranschlag auf eine Eislaufbahn in Karlsruhe geplant haben soll. Foto: dpa - dpa

Wollte ein mutmaßlicher Islamist mit einem Fahrzeug in die Stände an einer weihnachtlichen Eislaufanlage in Karlsruhe rasen? Ab Montag steht ein 29-Jähriger in Stuttgart vor Gericht.

Stuttgart (dpa/lsw)Offenbar im letzten Moment haben Spezialkräfte der Polizei vor knapp einem Jahr einen schweren Terroranschlag am Karlsruher Schloss verhindert. Die beliebte weihnachtliche Eislaufbahn dort hatte sich ein 29 Jahre alter Deutscher laut Ermittlungsbehörden für eine blutige Attacke ausgesucht. Womöglich nach Vorbild des Anschlags auf einem Berliner Weihnachtsmarkt ein Jahr vorher mit zwölf Toten. Von Montag an muss sich der mutmaßliche Islamist in Stuttgart vor Gericht verantworten. Das Verfahren könnte sich über ein Jahr hinziehen.

Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat wird dem in Freiburg geborenen Mann im Gerichtsgebäude am Gefängnis Stuttgart-Stammheim vorgehalten. Der 29-Jährige lebte im Stadtteil Rüppurr. Die Örtlichkeiten am Karlsruher Schloss soll er nach Angaben der Bundesanwaltschaft ab Ende August 2017 ausgekundschaftet haben. Spätestens seit Oktober 2017 soll er sich bei diversen Paketdiensten als Fahrer beworben haben - allerdings vergeblich. Am 20. Dezember 2017 wurde er festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Laut Bundesanwaltschaft hat der Mann seit 2015 von Deutschland aus Propaganda-Videos für den IS produziert und verbreitet sowie im Internet für die Terrororganisation gekauft. 2016 soll er sich im Irak vom IS als Scharfschütze ausbilden lassen haben. 2017 sei er nach Deutschland zurückgekehrt. Die Verhandlung findet in Stuttgart statt, weil Staatsschutzprozesse an den Oberlandesgerichten verhandelt werden, wo die jeweilige Landesregierung ihren Sitz hat. Das OLG Stuttgart hat für das Verfahren gut 100 Termine über das ganze Jahr 2019 eingeplant.