München (dpa) - Schuldig oder nicht? Diese Frage müssen in Gerichtsverfahren die Richter beantworten. Bevor aber die Entscheidung fällt, ist aber häufig noch von einem bestimmten Wort die Rede: dem Plädoyer (gesprochen: plädojeh). „Damit ist der Schlussvortrag des Staatsanwaltes und auch des Verteidigers gemeint“, erklärt ein Experte. Der Staatsanwalt ist derjenige, der den Verdächtigen vor Gericht angeklagt hat. Im Prozess versucht er, dessen Schuld zu beweisen. Der Angeklagte lässt sich meist von jemandem vertreten, der sich für seine Rechte einsetzt: seinem Verteidiger.

Bei den Plädoyers ist der Staatsanwalt zuerst an der Reihe. Er soll dem Gericht erklären: Warum ist er der Ansicht, dass es sich bestätigt hat, dass der Angeklagte schuldig ist. „Und er macht dem Gericht einen Entscheidungsvorschlag, wie es den Angeklagten verurteilen soll.“ Also zum Beispiel, zu wie vielen Jahren Gefängnis. Danach ist der Verteidiger mit seinem Plädoyer an der Reihe. Beide Seiten versuchen also, das Gericht zu überzeugen. Bevor die Richter ihr Urteil fällen, hat der Angeklagte das letzte Wort.

Gestern gingen die Plädoyers in einem Prozess in München los. Eine der Angeklagten heißt Beate Zschäpe. Der Staatsanwalt forderte, sie zu verurteilen. Im Prozess geht es um die Verbrechen der Terrorgruppe NSU. Zwei Männer sollen über Jahre hinweg Menschen umgebracht haben. Die Angeklagten sollen ihnen geholfen haben.

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