Berlin (dpa) - Politiker, die als Abgeordnete im Bundestag arbeiten, sind immun. Das Wort hast du vielleicht schon mal beim Arzt oder im Krankenhaus gehört. Wenn jemand geimpft wird, ist er danach in vielen Fällen gegen eine bestimmte Krankheit immun. Das heißt, er kann diese Krankheit in der Zukunft gar nicht mehr bekommen oder ist zumindest unempfindlich dagegen.

In der Politik bedeutet der Begriff Immunität aber etwas völlig anderes: Ein Abgeordneter kann zum Beispiel nicht so einfach von der Polizei oder einem Gericht verfolgt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn er etwas angestellt hat. Das klingt vielleicht ungerecht. Schließlich werden andere Menschen bestraft, wenn sie etwas Verbotenes tun. Doch für die Immunität der Abgeordneten gibt es einen Grund. Das Parlament soll immer arbeiten können. Die Immunität soll unter anderem verhindern, dass ein Politiker verhaftet wird. Denn dann wäre das Parlament in seiner Arbeit behindert.

Die Immunität liegt in der Geschichte begründet. Die Abgeordneten sollten nicht willkürlicher Gewalt der Herrscher ausgesetzt werden. Von der Regel gibt es auch Ausnahmen. Der Bundestag kann darüber entscheiden, ob die Immunität eines Politikers aufgehoben wird. Dann kann gegen ihn ermittelt werden. Außerdem gilt: Wird ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt, kann die Polizei ihn festnehmen. Die Abgeordneten bleiben übrigens nicht ihr Leben lang immun. Die Immunität gilt nur, solange die Politiker gewählt sind.

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