Damit der Kater einen nicht schon beim Feiern platt macht. Foto: liveostockimages – Fotolia - liveostockimages – Fotolia

Fasnet muss gefeiert werden. In Wernau und Neuhausen haben die Narren aber ein Aktionsbündnis gestartet, dass zuviel Alkohol die fünfte Jahreszeit nicht aus dem Ruder laufen lässt.

Wernau/NeuhausenAusgelassene Stimmung gehört zur Fasnet. Aber immer häufiger laufen die Feiern am Rande der Umzüge völlig aus dem Ruder, wie sich an den ständig steigenden Einsätzen von Polizei und Rettungskräften ablesen lässt. Der Grund ist in der Regel der Alkohol. Vor allem jüngere Besucher von Veranstaltungen trinken große Mengen und sind total betrunken. Die Wernauer Narren haben darauf reagiert und 2016 zusammen mit dem Narrenbund Neuhausen das Aktionsbündnis „Fasnet ist mehr als Vollrausch“ ins Leben gerufen.

Auch in diesem Jahr werden wieder Plakate mit dem Slogan „Du bist nicht Du, wenn Du besoffen bist“ aufgehängt und Flyer in den örtlichen Lokalen und Geschäften ausgelegt werden. Die Kampagne belässt es nicht bei Appellen: Als Maßnahme haben die Narren in Wernau beschlossen, dass am Fasnetssamstag an allen Verkaufsstellen entlang der Strecke des Fasnetumzugs ganztägig bis zum Ende der Straßenfasnet nichts Hochprozentiges ausgeschenkt wird. Bier, Sekt oder Glühwein wird es aber weiterhin geben.

Die Wernauer Gastronomen unterstützen die Aktion ebenfalls und nehmen „harte Sachen“ in dieser Zeit von der Karte. „Niemandem soll der Spaß an der Fasnet genommen werden“, stellt der Zunftmeister der Wernauer Narren, Marcel Reith, klar. „Vollrausch und Gewalt gehören aber definitiv nicht dazu“. Wie bei allen anderen Veranstaltungen werde selbstverständlich auch bei der Fasnet auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes geachtet, bekräftigt Reith. Damit die Fasnet auch für den Nachwuchs zu einem schönen Erlebnis ohne negative Folgen wird, appelliert auch die Stadtverwaltung Wernau an die Eltern, im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes die erzieherischen und gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Kindern und Jugendlichen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten oder mitgegeben werden. Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Fasching feiern, und dafür sorgen, dass sie auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen.

Auch Veranstalter und Gewerbetreibende werden nachdrücklich gebeten, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Tabakwaren dürfen nicht an Menschen unter 18 Jahren abgegeben werden, das gilt ebenfalls für Hochprozentiges. Öffentliche Tanzveranstaltungen der Wernauer Narren dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, also mit den eigenen Eltern oder einem Vormund, besuchen. Dass Eltern an ihrer Stelle andere erwachsene Personen mit der Aufsicht beauftragen, werde an der Fasnet ebenso wenig akzeptiert wie sogenannte „Mama-Zettel“ oder Partypässe, betont Ralf Maiser vom beauftragten Sicherheitsunternehmen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein. Besucher der Wernauer Fasnet-Veranstaltungen müssen sich zudem ausweisen können.

Der Narrenbund Neuhausen hat aus Alkoholexzessen schon vor einigen Jahren seine Konsequenzen gezogen und verzichtet unter anderem auf das große Partyzelt auf dem Festplatz. Gefeiert wird nur noch in der Ortsmitte.red