In Frankreich könnte das iPhone 12 zurückgerufen werden. Damit das nicht passiert, braucht es ein schnelles Update. Apple allerdings widerspricht dem Vorwurf zur elektromagnetischen Strahlung.
In den USA stellt Apple sein neues iPhone 15 vor – und in Frankreich droht eine Aufsichtsbehörde mit dem Rückruf des drei Jahre alten iPhone 12 von Apple. Grund: Tests hätten eine elektromagnetische Strahlung über den Grenzwerten angezeigt.
Die Agence nationale des fréquences (ANFR) wies am Dienstag an, dass Geräte des Modells aus den Verkaufskanälen entfernt werden müssten. Wenn Apple die Werte nicht „so schnell wie möglich“ mit einem Update korrigiere, müssten auch die in Frankreich im Umlauf befindlichen Geräte zurückgerufen werden.
Keine offizielle Stellungnahme von Apple
Von Apple gab es keine offizielle Stellungnahme zum Vorstoß der ANFR. Der Konzern widersprach den Ergebnissen der Überprüfung und legte der Behörde mehrere Untersuchungsergebnisse eigener und unabhängiger Labore vor, die die Konformität des Geräts belegten. Das iPhone 12 war von mehreren internationalen Gremien zertifiziert und als konform mit den weltweit geltenden Vorschriften anerkannt worden. Apple stellte am Dienstag die nächste Generation seines Smartphones - das iPhone 15 - vor.
Die ANFR ließ jüngst ihrer Mitteilung zufolge 141 Telefone in einem Labor darauf untersuchen, wie viel elektromagnetische Strahlung der Körper bei ihrem Betrieb aufnehme. Dabei sei festgestellt worden, dass beim iPhone 12 der Grenzwert für unmittelbaren Körperkontakt - etwa in der Hand oder in der Hosentasche - überschritten werde. Statt der maximal erlaubten 4 Watt pro Kilogramm seien es 5,74 Watt pro Kilogramm gewesen. Ein eventuelles Update von Apple will die Behörde kontrollieren.
Bundesnetzagentur würde unter Umständen prüfen
Den Grenzwert von zwei Watt pro Kilogramm für Strahlungswerte bei einem Abstand von fünf Millimetern zum Körper habe das iPhone 12 hingegen eingehalten, schrieb die ANFR. Er gilt für Situationen, in denen ein Telefon etwa in einer Jacke oder Tasche getragen wird.
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für solche Themen zuständig. Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte am Mittwoch, dass das Verfahren in Frankreich eine leitende Funktion für Europa ingesamt habe. „Wenn das Verfahren in Frankreich ausreichend weit fortgeschritten ist, würde die Bundesnetzagentur ein Verfahren für den deutschen Markt prüfen“, sagte er. Man stehe im engen Austausch mit den französischen Kolleginnen und Kollegen.