Auf jeden Fall anhalten und nachschauen: Einem angefahrenen Haustier muss man laut Gesetz helfen. Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Der Schreck sitzt tief, wenn plötzlich eine Katze oder ein Hund vor das Auto läuft. Was aber ist zu tun, wenn das Tier verletzt oder gar tot ist? Einfach weiterfahren jedenfalls kann teuer werden.

Bonn/Hamburg - Einem alten Aberglauben zufolge bringt es Glück, wenn eine schwarze Katze von links kommt. Nähert sich das Tier von rechts, bedeutet das Pech. Man mag daran glauben oder nicht – falls das Tier aber über die Straße will, ist die Richtung egal: Es kann so oder so böse enden für die Katze. Aber auch Autofahrern drohen unangenehme Folgen, wenn sie sich falsch verhalten.

Falls es zum Zusammenstoß kommt, sollte man keinesfalls einfach weiterfahren. Es gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Unfällen auch, sagt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV): „An sicherer Stelle anhalten, Warnblinker einschalten, Schutzweste anziehen, die Unfallstelle absichern und dann nachschauen, was mit dem Tier passiert ist.“

Ist das Tier verletzt und der Besitzer offensichtlich nicht vor Ort, empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren. „Die Polizei sorgt dafür, dass ein Tierarzt zur Unfallstelle kommt “, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. Wer ein angefahrenes Tier einfach sich selbst überlasse, müsse sich unter Umständen Tierquälerei vorwerfen lassen. Und das kann eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro nach sich ziehen.

Tierschützer empfehlen, den Transport eines verletzten Tieres möglicherweise auch selbst zu übernehmen. „Wer die Möglichkeit hierzu hat, sollte das Haustier auf eine Decke legen und es schnell zum Tierarzt bringen“, sagt Hester Pommerening vom Deutschen Tierschutzbund. Zeige das Tier aber starke Abwehr- oder Drohreaktionen, sollte sich niemand in Gefahr bringen und stattdessen auf Hilfe durch die Polizei warten. Manche Dienststellen würden über Chip-Lesegeräte verfügen, über die der Tierhalter ermittelt werden könne, sofern das Tier gechippt und in einem Register verzeichnet sei.

Ist es tot, sollten Autofahrer sich vergewissern, dass vom Tier keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht – etwa, weil es mitten auf der Fahrbahn liegt.

Rein rechtlich bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung, die Polizei nach einem Haustierunfall zu informieren – anders als bei einem Wildtierunfall. Doch seien Autofahrer dann in jedem Fall auf der sicheren Seite, meint die Juristin. „Tiere werden rechtlich als Sache behandelt, daher kann bei einem Unfall auch der Straftatbestand der Unfallflucht im Raum stehen.“

Andererseits müssen Besitzer dafür sorge, dass keine Gefahr von ihrem Tier ausgehe. Die Verantwortung für einen Haustierunfall liege daher in der Regel beim Besitzer des Tieres. Entsprechend müsse der Tierhalter beziehungsweise seine Versicherung für Schäden aufkommen, die am Auto entstanden sind.

Vermeiden lässt sich so ein Unfall meist nicht. Oft passieren diese Zusammenstöße, weil ein Tier plötzlich auf die Straße rennt. Dann hat der Autofahrer kaum Zeit zu reagieren. Falls doch, gilt die gleiche Regel wie bei Wildtieren: „Auf große Ausweichmanöver sollte man verzichten, um nicht sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Außerdem könnten die Tiere versuchen, in eine andere Richtung auszuweichen“, sagt Pommerening. Daher bleibe nur der Versuch, so gut zu bremsen wie es geht.