Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren – oder ist am Arbeitsplatz völlige Abstinenz angesagt? Foto: dpa/Jens Kalaene (Symbolbild)

Die Affäre um den Polizeiinspekteur zieht im Landespolizeipräsidium im Innenministerium ein Alkoholverbot nach sich. Wie ist der Umgang mit Alkohol in anderen Institutionen geregelt?

Mal ein Feierabendbier am Schreibtisch oder in der Werkstatt, wenn die Woche wieder hart war? In vielen Büros und Firmen ist das sicherlich üblich. Einen Schlussstrich unter solche Gepflogenheiten hat nun die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz in ihrer Abteilung, dem Landespolizeipräsidium, gezogen. Dort wird fortan kein Tropfen Alkohol mehr getrunken. Selbst dann nicht, wenn es im dienstlichen Rahmen was zu feiern gäbe.

Weiterlesen mit

Unsere Abo-Empfehlungen

Von hier, für die Region,
über die Welt.

  • Zugriff auf alle Inhalte der EZ im Web
  • Unkompliziert kündbar
* bis zum 12. Monat für 7,99 € mtl. und danach 9,99€ mtl.
** anschließend 9,99 € mtl.