Die Beteiligten haben keine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Die 19. Strafkammer hatte eine 34-Jährige verurteilt, weil sie Ende Mai ihren Lebensgefährten bei Reichenbach mit dem Auto überfahren und dabei tödlich verletzt hatte.
Das Urteil um die Todesfahrt von Reichenbach ist rechtskräftig. Wie Matthias Merz, Mediensprecher beim Landgericht Stuttgart, auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, wurde von allen Seiten auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet. Staatsanwaltschaft, Nebenklägerin, Nebenklagevertreter, die Angeklagte und ihr Verteidiger hätten das Urteil angenommen.
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