Das Stuttgarter Weindorf wird am kommenden Mittwoch eröffnet und geht bis zum 10. September. Foto: dpa/Wolfram Kastl

Ein Crêpe wird als Pfannkuchen serviert. Champagner ist verboten, dagegen darf man Aperol Spritz trinken. Über den regionalen Anspruch des Stuttgarter Weindorfs, das am nächsten Mittwoch startet, wird in der Stadt hitzig diskutiert.

Der neue Bußgeldkatalog, den der Verein Pro Stuttgart als Weindorf-Veranstalter erstmals für diese Saison festgelegt hat, sollte nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Unsere Zeitung hat davon erfahren, dass etwa Wirte, die trotz des Verbots Champagner ausschenken, nach einer Verwarnung beim zweiten Verstoß 5000 Euro Strafe bezahlen müssen – diese Summe wird auch fällig, wenn man Fette in den Gully schüttet.