Lange Schlangen am Glühweinstand der o.T.-Bar vor dem Kunstmuseum. Foto: Uwe /Bogen

Kein Weihnachtsmarkt, kein Wintertraum mit Eisbahn – trotzdem duftet es nach Glühwein in der Stuttgarter City. Schlangen bilden sich vor Außenbewirtung mit Heißgetränken. In einer Bude mit Sondernutzung hat es am Freitag gebrannt.

Stuttgart - Auf Plakaten des Schlossplatzes stand bis vor Kurzem noch:  „VIP-Bändel tragen ist cool.“ Vor dem Wintertraum und der Eisbahn bekamen Geimpfte so ein Bändel und wurden damit zu VIPs erklärt. Inzwischen haben die Macher Henny Stamer und Stefan Kinzler ihre glitzernde Schlittschuh-Insel samt Glühwein- und Essensbuden abgebaut, weil sich ihr Geschäft nach den 2-G-plus-Regeln der Corona-Alarmstufe II nicht mehr lohne. Und schon kursiert im Netz eine Karikatur zum Thema. Man sieht darauf ein Paar, das auf einen leeren Platz schaut. Sagt der Mann: „Der Glühweinstand von gestern Abend ist weg.“ Seine Frau weiß, warum: „War wohl nur ein One-Night-Stand.“

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Während Buden des Weihnachtsmarktes verwaist auf der Königstraße herumstehen, sorgen zwei festlich beleuchtete Stände der o.T. Bar vor dem Kunstmuseum am Donnerstagabend für zwei lange Schlangen bis zur Planie. Fast alle tragen Masken beim Warten. Wieder zeigt sich: Glühwein ist nicht gleich Glühwein. Man kennt’s vom Winter 2020. Auch im Königsbau, beim Palast der Republik, bei der Alten Kanzlei oder der California Bounge an der Börse wird das saisonale Nationalgetränk bei großer Nachfrage ausgeschenkt, ob vor Ort oder to go. Dagegen sind auf dem Ersatz-Weihnachtsmarkt, der durch die City verteilt wird, nur Stände ohne Essen und Getränke zugelassen. Herrscht zweierlei Recht? Die Behörden erklären dies anders: Gastronomie ist weiterhin erlaubt mit 3 G, auch Ungeimpfte dürfen bedient werden, sofern sie einen tagesaktuellen negativen Test vorzeigen. Veranstaltungen wie die Eisbahn dagegen fallen unter die 2-G-plus-Regel. Gäste müssen also geimpft oder genesen sowie zusätzlich getestet sein.

Ungeimpfte brauchen einen PCR-Test

Auf die Frage, ob die unterschiedlichen und sich oft ändernden Beschränkungen noch nachvollziehbar sind, hat uns die städtische Pressestelle wie folgt geantwortet: „In der Außenbewirtschaftung einer Gastronomie gilt der Zutritt für nicht Immunisierte nur bei Vorlage eines PCR-Tests. Angesichts von dessen Kosten wird hiervon kaum Gebrauch gemacht, so dass faktisch auch in der Außenbewirtschaftung wie der Alten Kanzlei 2 G zur Anwendung kommt.“

Ein Anlaufpunkt der Nächte ist nun der Palast der Republik auch in der kalten Jahreszeit geworden. „Bei uns gibt’s für 3,50 Euro den günstigsten Glühwein der Stadt“, sagt Wirt Stefan Schneider. Ob dies so bleiben wird, vermag er nicht vorherzusagen. Schon vor einem Jahr waren Ende November Heißgetränke mit Alkohol noch erlaubt, wurden dann aber am 7. Dezember verboten.

Weindorf-Macher verkaufen Winzer-Glühwein in Kanistern

Glühwein zum Mitnehmen bieten nun auch die Macher des Weindorfs an – in kalter Form. „Spontan kam uns die Idee, in der Geschäftsstelle an der Gymnasiumstraße eine Verkaufsstelle einzurichten, wo wir die Winzerglühweine unserer Winzerinnen und Winzer anbieten“, berichtet Bärbel Mohrmann, die Leiterin von Pro Stuttgart. Vom 1. Dezember an kann man Kanister zu fünf oder zehn Liter sowie Einzelflaschen kaufen.

Selbst in der preisgekrönten Bar Jigger & Spoon werden Varianten zum Glühwein angeboten – von Dezember an. Bars werden nun doch nicht mit Clubs gleichgestellt, worauf Geschäftsführer Eric Bergmann hinweist. Erst hieß es, auch hier werde die 2-G-plus-Regel angewandt. Überrascht las er das Kleingedruckte der neuen Verordnung: In Bars gilt die 2-G-Regel wie in Restaurants.

Warum die Glühwein-Verkaufsstelle brannte, ist noch unklar

Eine Glühwein-Verkaufsstelle ist zumindest vorerst weggefallen, deren Einnahmen einem guten Zweck zugedacht waren: An der Königstraße auf Höhe des Hauses der katholischen Kirche hat es am Freitag in der Bude der Amsel Stiftung gebrannt. Auch dieser Stand hätte bleiben dürfen. Nach Angaben der Stadt handelt es sich um eine Sondernutzung, er war nicht Teil des Weihnachtsmarktes und hatte eine Schankerlaubnis. Der Alarm ging gegen 10.15 Uhr bei der Feuerwehr ein. Erst kam nur Rauch aus der Bude, dann auch Flammen. Vor dem Stand stand nach dem Löschen eine qualmende Fritteuse. Ob das Gerät die tatsächliche Ursache war, dazu sagen weder die Polizei noch die Feuerwehr etwas. Der Schaden wird auf mehrere Tausend Euro geschätzt.