Straßen, die das Bild und die Identität Stuttgarts besonders prägen, kann die Stadt vor dem Abriss und Umbau schützen. Doch nicht immer ist der Schutz rechtzeitig gewesen, um Stuttgarts historische Gebäude zu retten – wie unsere Fotos zeigen.
Das Gesicht von Straßen und Gebieten, die das Bild Stuttgarts besonders prägen, schützt die Stadt mit städtebaulichen Erhaltungssatzungen. Möchte ein Eigentümer ein Gebäude abreißen, muss er normalerweise nur das Baurechtsamt darüber informieren. Wo aber der Schutz einer Erhaltungssatzung gilt, braucht es für Neubauten, Abrisse und Umbauten eine Genehmigung der Stadt. Die kann in einem solchen Fall also Veto einlegen gegen Abrisspläne – solange die Stadt gute Argumente vorbringen kann und will, warum ein Gebäude oder Straßenzug architektonisch besonders wertvoll und prägend ist.
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