Um die zum Abriss vorgesehenen Personalwohnungen des städtischen Klinikums in Bad Cannstatt gibt es immer wieder Streit. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Erneut gibt es Streit um Personalwohnungen des Klinikums. Formal ist die Stadt im Recht. Doch gerade in Zeiten der Coronakrise liegt sie trotzdem falsch.

Stuttgart - Klinikumsverwaltung und die städtische Wohnungstochter SWSG sind im Recht. Eine Mitarbeiterin im Reinigungsdienst hat nur einen befristeten Mietvertrag im Personalwohnheim. Er ist sogar um drei Monate verlängert worden. Sie muss Ende März ausziehen. Nicht aus bösem Willen, sondern weil das Stuttgarter Klinikum die Unterkünfte in Bad Cannstatt bis zu ihrem Abriss braucht, um dort neue Beschäftigte für die ersten Monate unterzubringen. Die werden gerade angesichts der Coronakrise dringender denn je gesucht.

Doch ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht. Gerade angesichts der aktuellen Lage sowohl an den Krankenhäusern als auch auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt. Denn auch die Reinigungskraft wird dringend gebraucht und verrichtet wie viele Kolleginnen und Kollegen derzeit eine besonders wichtige und schwere Arbeit. Man hat ihr zwar wie versprochen zwei Ersatzunterkünfte angeboten, bekommen hat sie jedoch keine davon. Auch alle anderen Versuche, eine neue Wohnung für die gesundheitlich und finanziell belastete Frau zu finden, sind bisher gescheitert. Es droht die Obdachlosigkeit.

Auch wenn sie formal im Recht sind, stünde es den städtischen Einrichtungen gut zu Gesicht, eine anständige Lösung zu finden. Gerade in diesen Zeiten. Sonst sind alle salbungsvollen Worte blanker Hohn.

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juergen.bock@stuttgarter-nachrichten.de