Spenden können mitunter die Steuerlast drücken. Foto: s-motive - stock.adobe.com/Denis Stankovic

Bald ist das Jahr 2023 vorbei. Wer noch mit einer Spende Gutes tun will und bestimmte Dinge beachtet, kann sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückholen.

Vor allem rund um Weihnachten und kurz vor dem Jahreswechsel ist bei vielen Menschen spenden angesagt. Doch wie und bis zu welcher Höhe lassen sich Spenden steuerlich geltend machen?

Rund 18,7 Millionen Menschen in Deutschland haben im vergangen Jahr nach Angaben des Deutschen Spendenrats an eine gemeinnützige Organisation gespendet. So kamen immerhin 5,7 Milliarden Euro für gute Zwecke zusammen. Aber auch die Spender profitieren, denn wer Gutes tut, den belohnt der Fiskus.

Bis zu 20 Prozent der Einkünfte sind als Spende absetzbar

Steuerpflichtige dürfen bis zu 20 Prozent ihrer Einkünfte jedes Jahr spenden und können dies voll absetzen. Darauf weisen der Bund der Steuerzahler und die Stiftung Warentest hin. Diesen Betrag kann jeder noch bis zum Jahresende ausschöpfen. Waren die Spenden höher, können Sie im folgenden Jahr noch Abzüge bringen. Sie werden praktisch ins Folgejahr vorgetragen und so zu einem späteren Zeitpunkt steuerlich berücksichtigt. Wer an eine gemeinnützige Organisation gespendet hat, trägt den Betrag in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres in der Anlage Sonderausgaben ein.

Für Spenden bis 300 Euro genügt in der Regel ein Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Fällt die Spende höher aus, ist eine sogenannte Zuwendungsbestätigung nötig. Solche offiziellen Spendennachweise stellen die jeweiligen Spendenempfänger entweder automatisch oder auf Nachfrage aus. Der Spender sollte die Nachweise aufbewahren, muss sie dem Finanzamt aber erst vorlegen, wenn es diese verlangt.

Vereinfachung in Sondersituationen

Kommt das Geld Opfern des Ukraine-Krieges zugute, weil es auf ein entsprechendes Sonderkonto gespendet wurde – egal in welcher Höhe –, genügt auch ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Gleiches gilt auch für 2023 getätigte Spenden auf Sonderkonten für die Erdbebenhilfe in der Türkei und Syrien. In dieser Ausnahmesituation reicht auch der Kontoauszug als Beleg.

Grundsätzlich sind nur Spenden an steuerbegünstigte Organisationen als Sonderausgaben abzugsfähig. Dazu zählen beispielsweise Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, Parteien oder auch als gemeinnützig anerkannte GmbHs. Ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, stellt das Finanzamt fest. Entscheidend ist laut Stiftung Warentest, dass sie mit der Spende gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke fördert. Direkte Zuwendungen an Bedürftige gelten nicht als Spenden.

Bei Sachspenden Wert ermitteln

Wer Kleidung, Möbel oder Spielzeug für einen guten Zweck spendet, muss sich mit dem Finanzamt über den Wert einigen. Sind die Sachen neu, gilt der Kaufpreis, bei Gebrauchtem gilt der Marktwert – geschätzt anhand von Verkaufsanzeigen ähnlicher Dinge.

Spenden an ausländische Organisationen fallen laut Stiftung Warentest steuerlich meist durch. Besser sei es, Geld an deutsche Hilfsorganisationen zu spenden, die die Katastrophenhilfe direkt vor Ort organisieren, also Lebensmittel, Zelte, Decken und medizinisches Material kaufen.

Ein Beispiel der Experten von Stiftung Warentest zeigt, wie viel Steuern mit einer Spende gespart werden können. Hat ein Ehepaar im Jahr 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 52 000 Euro und übers Jahr insgesamt 3000 Euro gespendet, spart es rund 826 Euro Steuern. Alleinstehende sparen bei gleichen Werten rund 1118 Euro.