Manche medizinisch sinnvollen Leistungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Abhilfe versprechen Krankenzusatzversicherungen. Doch Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer solchen Police umfassend informieren – und genau vergleichen.
Stuttgart - Ob Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus. Ob Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin oder Osteopathie. Ob Zahnersatz oder Auslandskrankenschutz: Es gibt medizinische Leistungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht aufkommt, die aber im Einzelfall sehr sinnvoll sein können. Vereinbart werden sie im Krankenhaus beziehungsweise in der Arztpraxis als sogenannte Wahlleistungen.
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