Am Donnerstag wurde eine 18-Jährige von einem Gleichaltrigen mit einem Messer angegriffen und starb. Foto: AFP/DANIEL ROLAND

Das Amtsgericht Heidelberg hat am Freitag Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 18-Jährigen erlassen, der im Verdacht steht, eine gleichaltrige Schülerin an einer Schule in Sankt Leon-Rot mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg am Freitag einen Haftbefehl wegen Mordes gegen den 18-jährigen Mann erlassen, der dringend verdächtig ist, am Donnerstag am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) eine gleichaltrige Schülerin mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt zu haben. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei hervor.

Der Tatverdächtige wurde am Freitag der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, die den Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugseinrichtung verbracht.

Tatverdächtiger flüchtete zunächst Richtung Norddeutschland

Im Rahmen der sofort eingeleiteten, intensiven Fahndungsmaßnahmen in Seesen (Niedersachsen) nahm die Polizei den Tatverdächtigen vorläufig fest. Er war zunächst mit einem Fahrzeug vom Tatort in Richtung Norddeutschland geflohen. Nachdem das von dem Beschuldigten geführte Fahrzeug geortet worden war, verfolgten Polizeikräfte den Beschuldigten. Im Rahmen der Verfolgung des Beschuldigten, der zeitweise mit sehr hoher Geschwindigkeit vor den Polizeikräften flüchtete, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug, bei dem sowohl der Beschuldigte als auch der Führer des weiteren Fahrzeugs verletzt wurden. Beide wurden zunächst in umliegende Krankenhäuser verbracht.

In dem vom Tatverdächtigen geführten Fahrzeug konnte ein Messer gesichert werden, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt.

Nach bisherigen Erkenntnissen waren die Beteiligten im Jahr 2023 zeitweise liiert. Zum Zeitpunkt der Tat am 25. Januar 2024 war die Beziehung jedoch bereits beendet. Was den Verdacht der vorausgegangenen vorsätzlichen Körperverletzung gegen die nun getötete 18-Jährige Ende November 2023 anbelangt, ordnete das Gericht es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Maßnahmen entsprechend dem Gewaltschutzgesetz an.

Aufgrund der von der Geschädigten erstatteten Strafanzeige befragte die Polizei wenige Tage nach dem Vorfall Zeugen und Beschuldigte. Des Weiteren nahm die Polizei Kontakt zum Jugendamt und der Schulleitung auf. Nach hiesigen Erkenntnissen ergriff die Schule daraufhin Maßnahmen hinsichtlich einer Kontaktbeschränkung im Schulbetrieb.

Der 18-Jährige sollte seinem Opfer nach einer Intervention der Schule eigentlich nicht mehr über den Weg laufen. Die Schule habe sich nach einer Anzeige der Schülerin wegen Körperverletzung im vergangenen Jahr mit der Polizei abgestimmt, teilte der Kommunikationsexperte Dirk Metz am Freitag im Rathaus der Gemeinde mit. Metz war von der Schule in der Sache beauftragt worden.

Es seien nach sorgfältiger Abwägung Vereinbarungen getroffen worden, dass die beiden Personen sich „möglichst nicht begegnen“, sagte Metz. „Das war das Hauptziel.“ Zuletzt hätten alle Beteiligten den Eindruck gehabt, dass sich die Dinge beruhigt hätten. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es halt nicht.“

Die Ermittlungen dauern an

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, insbesondere zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat, dauern an. Diese werden sich voraussichtlich auch auf die während der Flucht begangenen Verkehrsdelikte erstrecken.