Der Streit um die Mietverhältnisse auf dem Esslinger Karstadt-Areal ist noch nicht beendet. Foto: Roberto Bulgrin

Galeria Karstadt Kaufhof und der Immobilieninvestor BPI haben im Rechtsstreit um die Kündigung der Mietverhältnisse am Esslinger Karstadt-Standort ein Ruhen des Verfahrens beantragt. Sie streben offenbar eine außergerichtliche Einigung an.

Eigentlich sollte das Landgericht Stuttgart jetzt ein Urteil verkünden. Für das Verfahren im Mietstreit zwischen Galeria Karstadt Kaufhof und dem Immobilieninvestor BPI um die Esslinger Karstadt-Filiale war für den 28. Februar ein sogenannter Verkündungstermin angesetzt. Doch dieser wird nun ungenutzt verstreichen. Denn beide Parteien haben in der vergangenen Woche ein Ruhen des Verfahrens beantragt, das vom Gericht akzeptiert wurde. Das bedeutet, dass Galeria Karstadt Kaufhof und BPI jetzt versuchen, sich außergerichtlich zu einigen – eine bestimmte Frist müssen sie dabei nicht einhalten.

Weder zu den Gründen für den jüngsten Schritt noch zum aktuellen Stand der Dinge wollen die Streitparteien etwas mitteilen. „Ich kann in der Sache gar nichts sagen“, betont Matthias Schrader, Anwalt des Unternehmens BPI. Und von Galeria Karstadt Kaufhof kommt die Nachricht, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere. Der Gerichtssprecher Sebastian Sonn erklärt, das Landgericht habe es für sinnvoll erachtet, dass sich die beiden Parteien jetzt in Ruhe außergerichtlich austauschen können. Schließlich sei das Verfahren sehr komplex. „Die Parteien sind schon sehr bemüht, sich zu einigen“, sagt Sonn. Aber es seien keine Details, an denen es hake, sondern schon substanzielle Themen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Kündigung der Mietverhältnisse am Esslinger Karstadt-Standort durch BPI rechtmäßig war.