Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung Renners (rechts) wegen sexueller Nötigung einer Kollegin gefordert. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die Staatsanwaltschaft will den Richterspruch nicht hinnehmen und Revision einlegen. Das Stuttgarter Landgericht hat Andreas Renner, den Inspekteur der Polizei, vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will den Freispruch für den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anfechten. „Die Staatsanwaltschaft wird Revision einlegen“, sagt Ambrosio Aniello, der Sprecher der Staatsanwaltschaft einige Stunden nach dem Urteil am Freitag. Die Anklagevertreterin hatte eine Verurteilung Renners wegen sexueller Nötigung einer Kollegin gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der 50-Jährige im November 2021 eine jüngere Hauptkommissarin zu sexuellen Handlungen genötigt und dabei ausgenutzt hatte, dass er deutlich höher in der Hierarchie der Polizei stand: Der Inspekteur ist der höchste Polizeibeamte im Land. Zu dem Übergriff soll es bei einem Kneipenbesuch nach einem Personalgespräch gekommen sein.

Das Landgericht Stuttgart hatte Renner am Freitag freigesprochen, aus Mangel an Beweisen. Im Bezug auf den Tatvorwurf bestehe eine Aussage-gegen-Aussage-Situation. Da die Kammer einige Aussagen der Frau für unglaubwürdig hielt, kam sie zu dem Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Polizistin waren zu einem anderen Schluss gekommen. Sie hielten die Aussagen der Hauptkommissarin für glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem sollte Renner eine Geldauflage von 16 000 Euro zahlen, an zwei gemeinnützige Organisationen. Renners Verteidigungsteam hatte von Anfang an auf einen Freispruch gesetzt.