Die Bühne für „Anastasia“ übt auf Musical-Fans einen großen Reiz aus. Der Angeklagte wollte seiner Frau und Tochter diesen Genuss gönnen. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Das Amtsgericht Nürtingen lässt im Betrugsprozess gegen einen 43-Jährigen noch einmal Milde walten. Er erhält zwar ein Jahr Haft, muss die Strafe aber nicht absitzen.

Nürtingen - Es ist eine schwere Geburt gewesen, aber das Geständnis kam am Ende doch. Ein 43-Jähriger hat beim Amtsgericht Nürtingen zugegeben, dass er Karten für Musical-Vorstellungen in Stuttgart geordert hat, ohne sie zu bezahlen. Der einschlägig vorbestrafte Mann war wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Der Fall nahm indessen eine überraschende Wendung. Weil er ein guter Vater und Ehemann sein wollte, habe er die Karten seiner Frau und Tochter geschenkt. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Um ein Haar hätte er die Strafe auch absitzen müssen. Doch nach einer tränenreichen Verhandlung setzte die Richterin Sabine Lieberei sie zur Bewährung aus.

Der Angeklagte verstößt gegen seine Bewährungsauflagen

Die Staatsanwältin hatte dafür plädiert, den 43-Jährigen für anderthalb Jahre ins Gefängnis zu stecken. Denn die Musical-Betrügereien fielen in eine Zeit, in der er noch unter Bewährung stand. Das Amtsgericht in Bad Cannstatt hatte den Mann im Dezember ebenfalls wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Keine zwei Monate später verstieß der im Kreis Esslingen wohnhafte Angeklagte gegen seine Auflagen.

Zwischen Anfang Februar und Anfang März bestellte der 43-Jährige sieben Mal Karten für Musical-Aufführungen in Stuttgart – „Der Glöckner von Notre Dame“, „Anastasia“ und „Aladdin“. Meistens waren es zwei Karten, in einem Fall auch drei. Die Tickets wurden jeweils sehr kurzfristig gebucht und dann vor Ort abgeholt. Allerdings war das Konto des Angeklagten, von dem die Abbuchung hätte erfolgen sollen, nicht gedeckt. Folglich sah der Veranstalter auch kein Geld. Bei der letzten Bestellung flog der Schwindel schließlich auf, und die Spur führte direkt zu dem Angeklagten.

Die Tochter hat von den Aufführungen geschwärmt

Dieser hatte sich keinerlei Mühe gegeben, den Betrug etwa durch die Angabe einer falschen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu verschleiern. Dennoch leugnete der Mann seine Taten in der Verhandlung lange Zeit hartnäckig. Es sei sein Konto, also sei er doch verantwortlich, versuchte Sabine Lieberei mehrfach Licht ins Dunkel zu bringen. Er könne sich nicht erklären, was passiert sei, stellte sich der Angeklagte trotz der erdrückenden Beweislast ahnungslos. Selbst eine Beratungspause mit seinem Verteidiger änderte an der Abwehrhaltung des 43-Jährigen nichts.

Erst als die Amtsrichterin noch einmal eindringlich andeutete, was das beharrliche Schweigen in Verbindung mit dem Verstoß gegen die Bewährungsauflage bedeute, besann sich der Angeklagte schließlich. Die Eintrittskarten habe er für seine Frau und seine Tochter besorgt. Letztere sei ein großer Musical-Fan. „Sie hat sehr geschwärmt“, so der Angeklagte. Die Tickets fielen alle jeweils in die gehobene Kategorie. Dem Ticketanbieter entstand so ein Schaden von rund 1900 Euro.

Das Vorstrafenregister des 43-Jährigen ist lang

Diesen muss der 43-Jährige nun ausgleichen, was ihm allerdings schwerfallen wird. Denn längst habe er den Überblick über seine Schulden verloren, gab der Mann vor Gericht an. Er habe aber inzwischen den Kontakt zur Schuldnerberatung aufgenommen und werde dort Hilfe suchen. Zudem habe er eine neue Anstellung als Servicekraft gefunden.

Dass der Angeklagte die Karten nicht an Dritte weiterveräußert, sondern in der Familie weitergegeben hat, hielt ihm die Richterin bei der Strafzumessung zugute. „Es tut mir leid, es war total blöd von mir, ich habe Mist gebaut und Angst, meine Tochter zu verlieren“, hatte der Angeklagte zuvor mit tränenerstickter Stimme gesagt. Der wegen Betrugs Verurteilte war bereits als junger Mann mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die ersten Diebstähle wurden indessen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Inzwischen enthält sein Vorstrafenregister aber 22 Einträge.