Noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Die Ermittlungsbehörde will das Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei und das Urteil – ein Freispruch – prüfen lassen. Darüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das kann dauern.

Den Freispruch im Verfahren wegen sexueller Nötigung hat der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, vor einer Woche mit Erleichterung aufgenommen. Auch seine Anwältin Ricarda Lang triumphierte: „Er ist unschuldig, das habe ich von Anfang an gesagt.“ Das Gericht hatte den Freispruch mit einem Mangel an Beweisen begründet. Es kann jedoch sein, dass das Verfahren noch einmal aufgerollt werden muss. An diesem Freitag lief die Frist ab, um Rechtsmittel geltend zu machen. So lange wartete die Staatsanwaltschaft Stuttgart aber nicht: „Wir haben bereits am Montag Revision eingelegt“, sagt deren Sprecher. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Diese hätte zur Bewährung ausgesetzt werden sollen.