Der Inspekteur hat den erhofften Freispruch erhalten – aber es dräut ein Revisionsverfahren. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Aus Mangel an Beweisen spricht das Landgericht den Inspekteur der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil Revision einlegen.

„Andreas Renner wird vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen“: Kaum sind diese Worte verklungen, da hält es der Herr in Reihe vier nicht mehr aus. „Scheiße!“, ruft er. Mehrmals rumort und brodelt es in den Reihen des Sitzungssaals 1 am Stuttgarter Landgericht, während Volker Peterke, der Vorsitzende Richter der 5. Großen Strafkammer, das Urteil begründet. Die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, in deren Namen gerade Recht gesprochen wird, weicht offenbar weit ab von dem, was das Gericht erkannt hat. Als der Richter sich eine Schlussbemerkung erlaubt, bricht empörtes Gelächter aus. „Es ist der Kammer wichtig: Mit diesem Urteil wollen wir Opfer von sexuellen Straftaten nicht von einer Anzeige abhalten.“ Auf dem Flur nach Ende der Urteilsverkündung indes herrscht die Meinung, dass der Freispruch genau das bewirken wird. Ein ehemaliger Polizist geht noch weiter. Wenige Minuten nachdem er vom Urteil erfuhr, ruft er in der Redaktion an und sagt: „Ich habe heute endgültig meinen Glauben an den Rechtsstaat verloren.“