Notzingens Bürgermeister Sven Haumacher war kürzlich bei einer Veranstaltung des AfD-Kreisverbands Esslingen in der Gemeindehalle anwesend. Nun wird deutliche Kritik laut.
Der AfD-Kreisverband Esslingen hat kürzlich eine nicht öffentliche Nominierungsveranstaltung anlässlich der Kreistagswahl in der Gemeindehalle in Notzingen abgehalten, auf der sich auch Sven Haumacher (CDU) aufhielt. Dafür steht Notzingens Bürgermeister nun in der Kritik, die in der letzten Sitzung des Gemeinderats laut wurde. Da die AfD in Baden-Württemberg unter Beobachtung des Verfassungsschutz stehe, hätte der Bürgermeister laut Paragraf 9 des Landesverfassungsschutzgesetzes dem Landesamt für Verfassungsschutz als Vertreter der Gemeinde eine Meldung machen müssen, wird Gemeinderat Hans Prell (Unabhängige Kommunale Wählervereinigung) im Sitzungsprotokoll zitiert. Wenn die Meldung unterlassen wurde, sei aus seiner Sicht eine Rechtsverletzung begangen worden. Von unterschiedlichen Stellen habe er prüfen lassen, ob eine Meldepflicht an den Verfassungsschutz bestand, sagt der Bürgermeister. Die Antworten der Kommunalaufsicht des Landratsamts, eines Juristen sowie der Hauptamtsleiterin der Gemeinde hätten ergeben, dass dies nicht der Fall gewesen sei. „Ich selbst habe es auch geprüft. Eindeutige Antwort: Nein“, sagt Haumacher. Die Daten zur Veranstaltung weiter zu vermitteln, dafür habe es aus seiner Sicht demnach keine Rechtsgrundlage gegeben. Schließlich handle es sich bei der AfD auch nicht um eine verbotene Partei. Zudem ergänzt Haumacher, dass die Nutzung der Gemeindehalle für nicht öffentliche, beziehungsweise private Veranstaltungen per se nicht über seinen Schreibtisch laufe und er deshalb von der Veranstaltung im Vorfeld nichts mitbekommen habe. Bei der Veranstaltung sei er in seiner Funktion „als Vertreter der Ortspolizeibehörde“ vor Ort gewesen.
Unsere Abo-Empfehlungen