Die Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei den Angehörigen des Opfers. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Im Prozess wegen eines Tötungsdeliktes in der Nähe von Reichenbach fordert die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft. Die Angeklagte soll nach einem Streit ihren Lebensgefährten mit dem Auto überfahren haben.

Im Prozess um eine tödliche Autofahrt im Kreis Esslingen hat die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft gefordert. Nach Auffassung der Ankläger fuhr die 34 Jahre alte Angeklagte nach einem Streit Ende Mai über zwei Kilometer durch die Gegend bei Reichenbach an der Fils, während sich ihr Lebensgefährte hilfeschreiend an die Motorhaube klammerte.

Schließlich geriet der zwei Jahre jüngere Mann unters Fahrzeug und starb an seinen Verletzungen, so der Staatsanwalt am Mittwoch am Landgericht Stuttgart. Die 34-Jährige habe den Tod ihres Partners dabei billigend in Kauf genommen. Auch wenn die Frau geängstigt gewesen sein mag, handle es sich nicht um Notwehr, sondern um vorsätzlichen Totschlag.

Laut Verteidiger liegt Totschlag vor

Auch aus Sicht des Verteidigers der Frau liegt ein Totschlag vor - allerdings benannte er Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten und einen minderschweren Fall. So habe die 34-Jährige vor der Tat Drogen konsumiert, habe zudem massive Ängste gehabt. Der Anwalt berichtete zudem von einer psychischen Störung und einer Belastungsreaktion. Er sehe dreieinhalb Jahre Haft als angemessen an.

Die Angeklagte selbst entschuldigte sich am Mittwoch. „Es tut mir mehr wie leid“, sagte sie zu den Angehörigen des Opfers im Gerichtssaal. Sie könne die Tat nie wieder gut machen. Am Donnerstag um 13.30 Uhr soll das Urteil verkündet werden.