Bei dem Prozess am Landgericht Stuttgart herrschte eine hohe Sicherheitsstufe. Die Schießerei hat das Sicherheitsgefühl in Mettingen erschüttert, so die Vorsitzende Richterin. Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

Für seine Beteiligung an einer Schießerei in Mettingen wurde ein Angeklagter am Freitagnachmittag vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Es waren Szenen, die die Staatsanwältin an den Wilden Westen erinnerten. Am Freitagnachmittag wurde nun ein 33-Jähriger wegen versuchten Totschlags in vier Fällen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti sah es als erwiesen an, dass der Mann im Sommer 2022 mehrere Schüsse auf seine Angreifer abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sollte der Angeklagte erneut auffällig werden, könnte ihm neben einer erneuten Haft noch eine Sicherungsverwahrung drohen.

Der Angeklagte soll die Waffe in der Schweiz entsorgt haben

Was war geschehen? Im September 2022 kam es zu einem intensiven Schusswechsel mit mehreren Beteiligten in der Obertürkheimer Straße im Esslinger Teilort Mettingen. Insgesamt sei innerhalb weniger Sekunden 18 Mal aus unterschiedlichen Waffen von verschiedenen Personen auf offener Straße geschossen worden, stellte das Gericht fest. Vorausgegangen war der Schießerei eine Prügelei zweier verfeindeter Gruppen am Tag zuvor, bei der ein Mann ein blaues Auge davongetragen hatte. Dafür wollte er sich am späten Abend des 5. September rächen. Die Angreifer gaben mehrere Schüsse ab. Dafür wurden in einem anderen Verfahren bereits Haftstrafen ausgesprochen. Bei der aktuellen Verhandlung stand der Angegriffene vor Gericht. Er hatte bei der Schießerei das Gegenfeuer eröffnet. Allerdings erklärte der Angeklagte, mit Schreckschusspatronen geschossen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte mit einer scharfen Waffe auf seine Angreifer geschossen hat. Am Tatort waren verschiedene Schussspuren gefunden worden, die nur aus der Waffe des Angeklagten stammten könnten. Ein Video der Tat unterstreicht dies. „Man sieht keine andere Person aus dieser Richtung schießen“, so die Staatsanwältin. Die Tatwaffe hat der Angeklagte nach eigenen Angaben vor seiner Verhaftung während seiner Flucht in der Schweiz entsorgt. Ein spätes Teilgeständnis wirke sich nicht mildernd aus. Dass der Angeklagte aus Notwehr gehandelt habe, darauf ließen die Videoaufnahmen nicht schließen. Die Attacke war bereits beendet, als der Angeklagte den fliehenden Angreifern folgte und das Feuer eröffnete. Der Vorfall habe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv erschüttert.

Gegen eine geringere Strafe spreche außerdem, dass der Mann ein langes Vorstrafenregister habe sowie gegen frühere Bewährungsauflagen fast immer verstoßen habe. Seit seinem 14. Lebensjahr sei der Mann immer wieder mit brutalen Gewaltdelikten aufgefallen. Nach eigenen Angaben wisse der Angeklagte nicht einmal mehr selbst, wie oft er im Gefängnis gewesen sei. Die Gefahr sei hoch, dass der Mann wieder straffällig werde, so die Staatsanwältin.

Die Verteidiger hingegen forderten einen Freispruch. Es sei unklar, wer genau an jenem Abend geschossen habe. „Es gibt so viele Fragezeichen. Es steht fast gar nichts fest“, meinte die Anwältin. Die Tatortspuren ergäben nicht die notwendige Sicherheit für eine Haftstrafe.

An der Sicherungsverwahrung knapp vorbeigeschrammt

Das Gericht urteilte anders. Die Kammer folgte in den wichtigen Fragen Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft. Angesichts der Biografie des Mannes erklärte die Richterin Lamberti, dass der Verurteilte dieses Mal nur um Haaresbreite an einer Sicherungsverwahrung vorbeigeschrammt ist.