Michèle Finck hat in Tübingen den deutschlandweit einzigen Lehrstuhl für das Recht der Künstlichen Intelligenz (KI) inne. Sie soll klären, welche Regelungen für die Künstliche Intelligenz gelten könnten.
Sie ist die Erste ihrer Art – und überzeugt davon, dass sie nicht die Letzte bleiben wird. Seit nicht ganz einem Jahr hat Michèle Finck an der Universität Tübingen den Lehrstuhl für das Recht der Künstlichen Intelligenz inne. Noch fehlen die Bilder in ihrem Büro, doch allzu viel Zeit, darüber nachzudenken, hat die Professorin nicht. An Arbeit mangelt es nicht, und die Luxemburgerin ist sich sicher, dass die Arbeit noch viel, viel mehr werden wird. Die Forschung in ihrem Rechtsbereich sei noch ganz am Anfang, sagt Finck – die deutschlandweit die einzige Professorin für diesen Fachbereich ist.
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