Nach einer blutigen Auseinandersetzung in Kirchheim ermittelt die Polizei zu den Hintergründen. Foto: 7aktuell

Nach einer Auseinandersetzung am Sonntag in Kirchheim (Kreis Esslingen), bei der ein Mann lebensgefährlich verletzt wurde, hat die Polizei weitere Erkenntnisse zu den Beteiligten. Ein 45-Jähriger wird am Montag dem Haftrichter vorgeführt.

Am helllichten Tag endete ein Streit mitten in der Kirchheimer Innenstadt blutig: Am Sonntagnachmittag waren dort zwei Männer aneinandergeraten. Einer von ihnen zog offenbar ein Messer und verletzte den anderen schwer. Einen Tag später hat die Polizei weitere Erkenntnisse zu den zwei Beteiligten.

Demnach handelt es sich bei dem Verletzten um einen 34 Jahre alten Mann, beim mutmaßlichen Täter, der direkt im Anschluss an die Auseinandersetzung festgenommen wurde, um einen 45-Jährigen. Die beiden Männer kannten sich nach Angaben von Andrea Kopp von der Pressestelle des zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen offenbar.

Noch keine Erkenntnisse zu den Hintergründen

Nach derzeitigen Erkenntnissen waren die beiden Männer kurz nach 15 Uhr vor einem Imbiss in der Alleenstraße in einen verbalen Streit geraten. In dessen Verlauf soll der Ältere ein Messer gezogen und damit mehrmals auf seinen Kontrahenten eingestochen haben. Die alarmierten Einsatzkräfte hätten das lebensgefährlich verletzte Opfer in Tatortnähe vorgefunden und die von einem Zeugen eingeleiteten Erste-Hilfe-Maßnahmen fortgeführt, teilt die Polizei in einer Pressemitteilung weiter mit. Der 34-Jährige sei vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht und dort operiert worden. „Sein Zustand ist derzeit stabil.“ Der Verdächtige, bei dem dem Bericht zufolge das mutmaßliche Tatmesser sichergestellt wurde, war nach Angaben der Polizei vor Ort widerstandslos festgenommen worden.

Die Kriminalpolizei Esslingen ermittelt noch zum genauen Ablauf und zu den Hintergründen der Tat. Laut Andrea Kopp hatten bis zum Montagvormittag weder der 34-Jährige noch der 45-Jährige Aussagen gemacht. Der 45-Jährige sollte im Laufe des Montags auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart dem Haftrichter vorgeführt werden.