58-Jährige muss nach Brandstiftung in einem Pflegeheim in die Psychiatrie. Foto: imago images/Eibner/Eibner-Pressefoto/Sascha Walther via www.imago-images.de

Eine 58 Jahre alte Frau legt in einem Pflegeheim für psychisch Erkrankte Feuer. Drei Menschen kommen dabei ums Leben. Der Vorsitzende Richter Armin Ernst urteilt jedoch: Es ist kein Mord.

Rund neun Monate nach dem Brand in einem Pflegeheim für psychisch Erkrankte in Reutlingen ist die psychisch kranke Brandstifterin verurteilt worden. Die 58 Jahre alte Frau muss laut Landgericht Tübingen in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der Vorsitzende Richter Armin Ernst sagte am Donnerstag, sie sei jedoch keine Mörderin, die Bewohner habe töten wollen. „Sie wollte sich selbst umbringen.“ Deswegen habe sie am 17. Januar ihr Bettzeug angezündet. Das Urteil erging wegen Brandstiftung mit Todesfolge.

Bei dem Brand kamen drei Menschen ums Leben. Sie starben binnen Minuten an Rauchvergiftung. Zwölf Menschen wurden verletzt. Die Beschuldigte selbst erlitt schwere Verletzungen. Es entstand ein Schaden von rund 300 000 Euro.

Der damaligen Bewohnerin des Heims wirft die Staatsanwaltschaft Mord, Brandstiftung und versuchten Mord vor. Die Anklagebehörde ging allerdings von erheblich verminderter Schuldfähigkeit der Beschuldigten aus. Sie leidet seit Jahrzehnten an einer schizophrenen Psychose. Die Behörde hatte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren gestellt.