Kliniken werden ab kommendem Jahr Komplikationsraten und Todesfälle veröffentlichen müssen. Foto: Imago/Photothek/Inga Kjer

Krankenhäuser sollen ab April 2024 umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internet-Plattform veröffentlichen müssen. Dazu gehören auch die Rate von Komplikationen und die Zahl der Todesfälle.

Krankenhäuser sollen ab April 2024 umfangreiche Informationen über die Qualität ihrer Behandlungen auf einer Internet-Plattform veröffentlichen müssen. Das geht aus einer sogenannten Formulierungshilfe der Bundesregierung eines „Krankenhaustransparenzgesetzes“ für die Ampelfraktionen hervor, die den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vorlag. Demnach müssen im Internet das jeweilige Leistungsangebot und die personelle Ausstattung veröffentlicht werden. 

Auch weitere Qualitätsdaten sollen publiziert werden wie etwa die Rate der Komplikationen sowie der Todesfälle. Auch sollen die Kliniken mitteilen, welcher „Leistungsstufe“ sie zuzuordnen sind, also ob es sich etwa um wohnortnahe Grundversorgung handelt oder einen Maximalversorger wie bei Universitätskliniken. 

Qualität von Kliniken soll transparent werden

„Mit dem Gesetzentwurf werden Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland nachhaltig gestärkt“, hieß es demnach in dem Entwurf. Durch die Veröffentlichung der Informationen solle sich jeder über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet“, zitierten die RND-Zeitungen aus dem Papier.

Im Juli hatten sich Bund und Länder nach monatelangem Ringen auf die wesentlichen Linien einer Krankenhausreform geeinigt. Im Eckpunkte-Papier ist auch festgelegt, dass das Bundesgesundheitsministerium in einem eigenen Gesetz die Veröffentlichung von Qualitätsdaten regeln will. An dem Vorhaben hatten die Länder vorab kritisiert, dass es für weniger gut bewertete Kliniken „rufschädigend“ sein könnte.