Sieben Tatverdächtige wurden am Dienstagmorgen bei einer Großrazzia im Umkreis von Reutlingen festgenommen (Symbolbild). Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

Sieben Personen werden am Dienstag im Kreis Reutlingen und Umgebung bei einer Großrazzia festgenommen. Laut Polizei geht es um Streaming-Betrug. Was bislang über den Fall bekannt ist.

Bei einer Großrazzia wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug hat die Polizei am Dienstagmorgen im Landkreis Reutlingen und in angrenzenden Kreisen sieben Tatverdächtige festgenommen. „Bei Durchsuchungen an insgesamt zwölf Objekten wurde unter anderem umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt“, erklärten die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidium Reutlingen in einer gemeinsamen Mitteilung am Mittwoch. Fünf Personen zwischen 54 und 57 Jahren befinden sich demnach zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Den Angaben nach waren insgesamt 150 Beamtinnen und Beamte im Einsatz, hierzu zählten demnach auch Spezialkräfte unter Federführung der Kriminalpolizeidirektion Esslingen. Durchsucht wurden unter anderem die Wohnungen der Beschuldigten. Dabei wurde laut Polizei umfangreiches Beweismaterial wie Computer, Notebooks, Server, Datenträger und Handys beschlagnahmt. Zudem fanden die Ermittler in Reutlingen neben mehreren legalen Schusswaffen auch eine illegale Pistole.

Gegen Gebühr auf eigenen Servern angeboten

Der Mitteilung zufolge waren den Festnahmen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen und der Spezialisten für Cyberermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Esslingen vorausgegangen. Insgesamt soll eine Gruppe von elf Personen arbeitsteilig die Inhalte von Pay-TV-Sendern entschlüsselt und gegen eine Gebühr über eigene Server zum Streaming angeboten haben. Der Schaden wird mindestens im hohen sechsstelligen Bereich vermutet.

Für die sieben Festgenommenen wurden demnach schon im Vorfeld Haftbefehle erwirkt, sie wurden im Verlauf des Dienstags den zuständigen Haftrichtern vorgeführt. Zwei Haftbefehle seien jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.