Das Amtsgericht Baden-Baden teilte mit, dass Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wurde. Foto: dpa/Uli Deck

Bei der Hakenkreuz-Affäre rund um einen früheren Baden-Badener Gemeinderat geht es wohl vor Gericht. Das Amtsgericht Baden-Baden teilte mit, dass Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wurde.

Die sogenannte Hakenkreuz-Affäre rund um einen früheren Baden-Badener Gemeinderat wird wohl ein Nachspiel vor Gericht haben. Es sei Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt worden, teilte das Amtsgericht Baden-Baden am Freitag auf Anfrage mit. Die meisten Einsprüche enden mit einer öffentlichen Hauptverhandlung. Ein Gericht kann diese in selteneren Fällen aber auch ablehnen.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hatte Anfang der Woche - ohne einen Namen zu nennen - mitgeteilt, es stehe ein Stadtrat im Verdacht, zwei Autos mit ukrainischem Kennzeichen mit dem Nazi-Symbol verunstaltet und zudem in großen Lettern die Worte „Fuck UA“ auf die Fahrzeuge geschrieben zu haben. Dafür kassierte er einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen, der noch nicht rechtskräftig ist. Der AfD-Stadtrat Martin Kühne hatte daraufhin seinen Rücktritt und auch seinen Parteiaustritt erklärt. Für ihn soll sein früherer Parteifreund Hans Litschel im Gemeinderat nachrücken.

Langwieriger Gerichtsprozess soll vermieden werden

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren. Damit soll in der Regel bei geringfügigen Delikten ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Nach der Zustellung hat ein Beschuldigter zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, gibt es in der Regel doch eine Gerichtsverhandlung - die Strafe aus dem Strafbefehl ist dann gegenstandslos und kann in der Hauptverhandlung korrigiert und auch verschärft werden.

Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt dann wie ein Urteil. Er kann zum Beispiel eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsehen.