Ein 30 Jahre alter Deutscher steht vor Gericht in Freiburg. (Symbolbild) Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Der Angeklagte lässt via Anwalt mitteilen, dass er den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Partnerin nicht hatte töten wollen. Dennoch starb dieser infolge einer Schussverletzung. Der Prozess um den mutmaßlichen Totschlag hat begonnen.

Ein 30-Jähriger muss sich in Freiburg vor Gericht verantworten, weil er im Streit den Partner seiner Ex-Freundin mit einem Revolverschuss getötet haben soll. Der Mann werde wegen Totschlags angeklagt, erläuterte die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses am Montag vor dem Landgericht. Die Tat ereignete sich im Januar auf offener Straße, nur wenig später starb das Opfer in einer Klinik. (Az: 1 Ks 200 Js 663/23).

Wie dessen Anwalt vor dem Richter erklärte, bedauere und bereue der Angeklagte die Tat. Der Mann habe seiner achtjährigen Tochter, die nicht bei ihm lebt, ein Geschenk übergeben wollen – das Mädchen wurde demnach von dem Lebensgefährten der Mutter begleitet. „Ich wollte ihn nicht töten, das war nicht mein Ziel“, erklärte der Angeklagte dem Anwalt zufolge. Der Tatverdächtige äußerte sich zunächst nicht selbst.

Der 30 Jahre alte Mann, ein Deutscher, war nach früheren Polizeiangaben nach seiner Flucht widerstandslos festgenommen worden. Ein Angehöriger hatte davor per Notruf mitgeteilt, dass sich der Mann stellen wolle. Die Tatwaffe wurde später nahe des Festnahmeorts in einem Gebüsch gefunden, wie die Polizei berichtet hatte.