Geburtstagskerzen können am 29. Februar Geborene nur alle vier Jahre ausblasen. Oder? Foto: IMAGO/Westend61/IMAGO/Yuliia Blazhuk

Sie dürfen nur alle vier Jahre zu ihrem Ehrentag die Sektkorken knallen lassen: am 29. Februar Geborene. Wie gehen sie damit um? Unsere Zeitung sucht „Schaltjahr-Geburtstagskinder“ aus dem Kreis Esslingen, die von ihren Erfahrungen berichten.

Eine Geburtstagsparty? Nur alle vier Jahre. Viele Geburtstagsgeschenke? Nur alle vier Jahre. Eine schmackhafte Geburtstagstorte? Nur alle vier Jahre. Wer am 29. Februar zur Welt gekommen ist, hat es schwer. Denn nur in einem Schaltjahr dürfen diese seltenen Geburtstagskinder genau an ihrem Jubeltag die Sektkorken knallen lassen. 2024 ist somit ihr Jahr und Donnerstag, 29. Februar, ihr Ehrentag. Doch in den drei Jahren davor schauten sie in die Röhre. Oder ist es vielleicht gar nicht so schlimm, die Fete vorzuverlegen oder einen Tag danach zu festen? Macht es vielleicht sogar besonderen Spaß, alle vier Jahre so richtig Party machen zu können? Wissen solche Geburtstagskinder die Feiern zu ihrem Ehrentag gar ganz besonders zu schätzen? Unsere Zeitung möchte es genau wissen und sucht Menschen aus dem Kreis Esslingen, die am 29. Februar zur Welt gekommen sind und uns von ihren Geburtstagsfeierlichkeiten jedes Schaltjahr einmal berichten möchten.

Wer Interesse hat, möge sich gerne in unserer Redaktion melden per E-Mail unter: online.redaktion@ez-online.de